Seuchenvorsorge Wegen Geflügelpest: Dem Kreis Vulkaneifel sollen gekaufte Vögel gemeldet werden

Daun · (red) Im Zusammenhang mit dem aktuellen Geflügelpest (H5N8)-Seuchengeschehen in Deutschland bittet die Kreisverwaltung der Vulkaneifel alle Geflügelhalter, die im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. März 2021 Geflügel zugekauft haben, dem Veterinäramt Folgendes mitzuteilen: Die Anzahl, Art des zugekauften Geflügels (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse), das Datum des Zukaufs sowie den Namen und die Adresse des Betriebes, aus dem Geflügel zugekauft wurde.

Die Kreisverwaltung bedankt sich für die Mithilfe. Rückfragen können unter Tel. 06592/933-0 gestellt werden.

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