Kreisstraße 77 bleibt ein politischer Zankapfel

Daun/Birresborn · Was wird aus der Kreisstraße 77 zwischen Birresborn und Salm? Mit dieser Frage beschäftigt sich heute erneut der Kreistag. Schon vor zwei Jahren war kontrovers über die Zukunft der Strecke diskutiert worden, damals aber ohne abschließendes Ergebnis.

Daun/Birresborn. Alle Wege führen über Rom? Nicht für die Kreistagsfraktion der SPD und das Kreistagsmitglied von Bündnis 90/Grüne, Karl-Wilhelm Koch. Sie haben die Kreisverwaltung aufgefordert, die Möglichkeit der Einziehung (Erläuterung siehe Extra) des rund acht Kilometer langen Streckenabschnitts der Kreisstraße (K) 77 von Birresborn über Rom (Ortsteil von Birresborn) nach Salm zu prüfen. "Mit Blick auf die knappen öffentlichen Kassen müssen wir darüber sprechen, was wir uns noch leisten können und wollen. Dazu gehört auch eine Diskussion, welche Kreisstraßen wirklich gebraucht werden", begründet SPD-Fraktionsssprecher Jens Jenssen den Vorstoß.
126 Fahrzeuge täglich


Die Verwaltung macht für die heutige Sitzung (Beginn 17 Uhr im Kreishaus in Daun) den Vorschlag, der Kreistag solle die Einleitung des Verfahrens zur Einziehung des K-77-Teilstücks beschließen. Als Begründung wird unter anderem der geringe Verkehr auf der K 77 angeführt. Einer Zählung von 2005 zufolge sind täglich nur 126 Fahrzeuge auf dem Streckenabschnitt unterwegs. Ein Abschnitt, der - und darin sind sich alle einig - sanierungsbedürftig ist. Die Verwaltung schätzt die Kosten auf rund 1,2 Millionen Euro, wovon der Kreis voraussichtlich rund 240 000 Euro als Eigenanteil beisteuern müsste. Eine Investition, die aus Sicht von Jenssen "nicht zu rechtfertigen ist."
Bei der CDU findet er keine Unterstützer. Sie wird der Einleitung eines Einziehungsverfahrens nicht zustimmen, macht der Fraktionsvorsitzende Herbert Schneiders klar. "Ich habe kein Verständnis für den Vorstoß. Die Frage ist schon zur Genüge diskutiert worden, und an unserer Haltung hat sich nichts geändert: Eine Einziehung wäre ein Fehler." Eine Begründung, die er anführt: Werden Straßen eingezogen oder durch Abstufungen an die Gemeinden weitergegeben, entfallen dem Kreis Landeszuweisungen von rund 7500 Euro pro Kreisstraßenkilometer. "Auf diese Einnahmen können wir nicht verzichten", sagt Schneiders.
Geht es nach Naturschutzverbänden im Kreis (BUND, Eifelverein, Landesjagdverband, Nabu, Rheinischer Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz, Schutzgemeinschaft Deutscher Wald), soll die K 77 keine Zukunft mehr haben. Das Fazit der Verbände mit Blick auf die Sanierungskosten: "Dem Steuerzahler kann mit der Einziehung der K 77 eine unsinnige Ausgabe für nur 126 Fahrzeuge am Tag erspart werden."
Birresborns Ortsbürgermeister Michael Zander kann den "erneuten Versuch, die K 77 einzuziehen, nicht nachvollziehen. Wir sind nach wie vor dagegen." Die Kreisverwaltung hat vorgeschlagen, dass nicht das komplette, rund acht Kilometer lange Stück von Birresborn bis Salm eingezogen werden soll, sondern ein etwas kürzerer Abschnitt.
Nachdrücklich Erhalt gefordert


Konkret: Vom Ortsausgang in Birresborn bis zum Ortsteil Rom, eine Strecke von 6,5 Kilometer Länge.
Aber auch das ändert nichts an der Haltung des Ortsbürgermeisters: "Die Unterhaltung, auch wenn es künftig ein Wirtschaftsweg wäre, kann sich die Gemeinde nicht leisten." Er verweist auf eine Resolution des Gemeinderats vom Herbst 2010, in der nachdrücklich der Erhalt der K 77 gefordert worden sei. Zander: "An dieser grundsätzlichen Haltung, die auch von den Nachbargemeinden unterstützt worden ist, hat sich nichts geändert. Ich hoffe, dass der Kreistag nicht dem Verfahren zustimmt, bei dem am Ende die Einziehung der Strecke zulasten der Gemeinde stehen könnte."Extra

Die Einziehung oder Aufgabe ist im Paragraf 37 des Landesstraßengesetzes geregelt: "Besteht für eine Straße kein öffentliches Verkehrsbedürfnis oder liegen überwiegende Gründe des Gemeinwohls vor, so ist die Straße…einzuziehen." Die Straße wird zum Wirtschaftsweg. Das Einziehungsverfahren hat vier Stufen: Beteiligung der betroffenen Kommunen, Veröffentlichung der Einziehungsabsicht, Auswertung der Stellungnahmen und abschließende Entscheidung über die Einziehung durch die Kreisverwaltung sowie Vorlage an den Kreistag. Bei positivem Kreistagsbeschluss wird beim LBM Rheinland-Pfalz ein Antrag auf Zustimmung zur Einziehung eingereicht. sts

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