Lärm auf dem Kirchplatz

Für die Clique junger Leute ist es cool, auf dem Platz vor der Kirche in Mehren laute Musik zu hören. Anwohner fühlen sich belästigt. Im Mai 2008 flogen zwischen den Parteien die Fäuste. Das Verfahren vorm Amtsgericht Daun wird wegen Geringfügigkeit und mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt.

Daun/Mehren. (vog) Um 23.30 Uhr am 8. Mai 2008 dröhnten die Boxen einer Musikanlage aus einem Auto. "Der Bass war so heftig, dass die Tassen im Schrank vibrierten", erklärt ein 39-jähriger Anwohner des Kirchenvorplatzes in Mehren.

Er ist als Zeuge geladen, weil es zwischen ihm und den beiden Angeklagten (24 und 27 Jahre alt) wegen der lauten Musik zu einer Rangelei kam. Nach seiner Darstellung "wollten mehrere Jungs auf mich losgehen". Nach verbalem Gefecht sei geschubst worden. Den 27-jährigen, schmächtigen Angeklagten habe er sich "gekrallt, auf die Kirchenmauer gedrückt und drauf gekniet". Daraufhin sei dessen 24-jähriger, stämmiger Vetter gekommen und habe ihn aufs Ohr geschlagen.

Der Zeuge schlug zurück. Er sagt: "Hoffe, ihn mit dem Gegenschlag getroffen zu haben. War sowieso noch viel zu wenig." Der Anwohner zeigt im Zeugenstand Facetten einer cholerischen Persönlichkeit. Ein weiterer Anwohner bestätigt hingegen als Zeuge, dass die Musik auf seinen Wunsch hin bereits leiser gestellt worden war, bevor es zum Gerangel kam.

Die Angeklagten bestreiten den Ärger nicht, stellen ihn aber anders dar. Danach hat der 39-jährige Anwohner ihnen gar keine Zeit für Erklärungen gegeben. Sie beschreiben den Kirchenvorplatz als "Jugendtreff in Mehren", äußern auch ihr Verständnis für die mangelnde Nachtruhe der Anwohner. Allerdings drang die Musik nicht aus einem ihrer Autos.

Beide Angeklagten wohnen mittlerweile nicht mehr in Mehren. Auf die Nachfrage von Richter Hans Schrot bestätigen die Anwohner, dass es seitdem nicht mehr zu ähnlichen Vorfällen kam. Auf Antrag von Staatsanwalt Klaus Pallien sowie der Zustimmungen der Angeklagten wird das Verfahren vor dem Dauner Amtsgericht wegen Geringfügigkeit und mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt.

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