Landrat setzt Beschlüsse des Kreistags aus

Daun · Heinz Onnertz, Landrat des Vulkaneifelkreises, hat die jüngsten Beschlüsse des Kreistags zur Einziehung und Abstufung von Kreisstraßen ausgesetzt. Seiner Auffassung nach sind sie rechtswidrig.

 Nach wie vor ein Streitthema: die Einziehung oder Abstufung von Kreisstraßen, die auchfür die K 77 zwischen Salm und Birresborn diskutiert wird. Archiv/TV-Foto: Mario Hübner

Nach wie vor ein Streitthema: die Einziehung oder Abstufung von Kreisstraßen, die auchfür die K 77 zwischen Salm und Birresborn diskutiert wird. Archiv/TV-Foto: Mario Hübner

Der Kreistag Vulkaneifel hat mit Stimmen aus den Reihen von CDU, BUV und FDP am 8. November beschlossen, dass keine Kreisstraßen mehr eingezogen oder zu Gemeindestraßen abgestuft werden. Zudem sollen die in diesem Jahr abgestuften Straßen wieder Kreisstraßen werden. FWG, Grüne und Mitglieder der SPD stimmten nicht mit, sondern verließen den Saal. Für sie war die Abstimmung rechtswidrig.

Sie haben nun Unterstützung von Landrat Heinz Onnertz bekommen. Er hat die Beschlüsse ausgesetzt, weil er sie für rechtswidrig hält.

In der kommenden Kreistagssitzung legt er seine Entscheidung dem Gremium zur Abstimmung vor. Bestätigt der Kreistag die Entscheidung nicht, wird Onnertz die Aufsichtsbehörde einschalten.

Landrat bezieht Stellung zu jedem Beschluss



Der Landrat bezieht zu jedem der Beschlüsse vom 8. November Stellung. Zum Kreistagsbeschluss, dass künftig keine Kreisstraßen mehr eingezogen werden sollten, sagt Onnertz: "Die Einziehung einer Straße regelt Paragraf 37 des Landesstraßengesetzes. Danach ist eine Straße bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einzuziehen." Und zwar letztlich vom Kreistag. Durch den Beschluss, der die Einziehung grundsätzlich untersagt, "könnte das Landesstraßengesetz aber nicht mehr vollzogen werden". Er ist davon überzeugt, dass jede Straße einzeln geprüft werden müsse.

Bei Abstufungen ist nach Ansicht des Landrats nicht einmal der Kreistag, sondern der Landrat zuständig. Onnertz führt aus: "Dem Kreistag fehlt in Bezug auf Kreisstraßenabstufungen somit die Beschlusskompetenz."

Und auch die Entscheidung, dass die in diesem Jahr bereits abgestuften Straßen wieder Kreisstraßen werden sollen, hält er für rechtswidrig. Schließlich seien die Abstufungsentscheidungen bereits rechtskräftig.

CDU-Kreisvorsitzender und Kreistagsmitglied Gordon Schnieder sagt zur aktuellen Entwicklung: "Nun, es ist der normale Gang der Dinge, dass der Landrat die Beschlüsse aussetzt, wenn er sie für rechtswidrig hält." Erst nach genauer Prüfung der Begründung will sich die CDU aber entscheiden, ob sie weiter auf ihrer Position beharren will. Schnieder sagt aber auch: "Für uns ist es nach wie vor so: Sowohl Abstufungen als auch Einziehungen können kein Geschäft der laufenden Verwaltung sein. Der Kreistag ist einzubeziehen - und zwar vor einer Entscheidung."

SPD-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Jenssen sagt auf TV-Anfrage: "An der Entscheidung des Landrats geht kein Weg vorbei. Ich kann noch immer nicht nachvollziehen, wie die CDU und andere die Kreisverwaltung zum offensichtlichen Gesetzesbruch zwingen wollen." Jenssen sagte jedoch auch: "Wenn die Kreisverwaltung eine Abstufung im Auge hat, sollte frühzeitig der Kreistag informiert werden."

Meinung

Nein zu generellem Nein

Die Entscheidung des Landrats, die Kreistagsbeschlüsse zu den Kreisstraßen auszusetzen, war zu erwarten. Es gibt eine Reihe von Hinweisen, dass die Beschlüsse gegen geltendes Recht, das Landesstraßengesetz, verstoßen. Darin ist klar geregelt, bei welchen Voraussetzungen eine Straße abzustufen oder einzuziehen ist. Das generell abzulehnen, weil es einem nicht passt, heißt, sich über die Gesetze hinwegzusetzen. Und das kann der Landrat nicht mitmachen. Etwas anderes ist es, den Kreistag vor Entscheidungen zu informieren. Das verbietet kein Gesetz. Und noch etwas anderes ist es, wann die gesetzliche Regelung umgesetzt, sprich diese oder jene Straße in Angriff genommen wird. m.huebner@volksfreund.de

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