Landwirt wegen Tierquälerei verurteilt

Daun · Zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung sowie 1000 Euro Geldbuße hat das Amtsgericht Daun gestern einen 32-jährigen Landwirt aus der Verbandsgemeinde Gerolstein wegen Tierquälerei verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Daun. Nach dem dritten Verhandlungstag war für Amtsrichter Hans Schrot klar: Der Angeklagte, ein 32-jähriger Landwirt aus der Verbandsgemeinde Gerolstein, hatte zwischen November 2009 und April 2010 auf seinem Hof 24 Rinder stark vernachlässigt hatte. Daher verurteilte er ihn wegen Tierquälerei zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung sowie 1000 Euro Geldbuße, zu zahlen an den Verein Tiere-Helfen-Leben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Nach einer anonymen Anzeige hatte der Kreisveterinär im April 2010 den Hof besucht. Dort stellte er fest, dass die Tiere in ihrem Kot standen und lagen, viele von ihnen krank und unterernährt waren. Ein Tier musste notgeschlachtet werden, die übrigen wurden bei einem anderen Landwirt untergebracht.
Am ersten Verhandlungstag Anfang März hatte der Angeklagte zwar Fehler bei der Haltung der Tiere eingeräumt, aber seiner Familie eine Mitschuld gegeben. Beim zweiten Termin meldete sich der Angeklagte krank, beim jetzigen dritten Termin befragte Amtsrichter Schrot neben dem 32-Jährigen nun auch dessen Mutter und Bruder. Dabei kam heraus, dass es deutliche innerfamiliäre Probleme gab. Dem Angeklagten, der den elterlichen Betrieb nach dem Tod des Vaters gepachtet hatte, wurde von Mutter und Bruder mehrfach vorgeworfen, er sei unzuverlässig und kümmere sich nicht ordnungsgemäß um die Tiere. Nachdem er dann eigenmächtig den Milchkuhbestand verkauft hatte, wurde der Pachtvertrag gekündigt. Dennoch blieb er - wie die Mutter und der Bruder - Eigentümer des Betriebs. Und er kümmerte sich auch fortan hauptsächlich um das verbliebene Vieh. Mehr schlecht als recht, wie Richter Schrot sagte. Für ihn war der Angeklagte daher nach wie vor "in erster Linie für die Versorgung der Tiere zuständig" und daher auch "für deren Leiden". Daher die Verurteilung. Dennoch erwägt die Staatsanwaltschaft nach Worten von Staatsanwältin Nina Dirion-Gerdes, auch noch die Mutter und den Bruder zur Verantwortung zu ziehen. mh

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