Lavastreit: Betreiber akzeptiert Urteil nicht

Bodenaushub darf in großen Mengen nicht mehr in Lavagruben in der Eifel zur Verfüllung gekippt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz entschieden. Damit sind die Vorgaben des Landesbergamts bestätigt worden. Lavagruben-Betreiber Scherer will eine Revision vorm Bundesverwaltungsgericht, die das OVG ausgeschlossen hat.

 Zum Lava-Abbau – wie hier am Scharteberg bei Kirchweiler – darf kein Bodenaushub zur Verfüllung mehr verwendet werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz entschieden. TV-Foto: Mario Hübner

Zum Lava-Abbau – wie hier am Scharteberg bei Kirchweiler – darf kein Bodenaushub zur Verfüllung mehr verwendet werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz entschieden. TV-Foto: Mario Hübner

Daun/Koblenz. Das Urteil zum "Muster-Bodenaushub-Prozess" hat das OVG Koblenz sehr ausführlich auf 32 Seiten begründet. Andreas Tschauder, Bergdirektor beim Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB), meint: "Es ist sehr detailliert. Wir werden es in den kommenden drei Wochen auswerten, eventuell mit weitreichenden Folgen.

Bodenaushub aus Strohn muss nach Ochtendung



"Rund 20 Betreiber der Tagebauten in Rheinland-Pfalz verfolgen das Resultat gespannt. Die Firma Scherer Baustoffe aus Kastellaun, die allein in der Vulkaneifel sieben Lava- und zwei Basaltgruben betreibt, hat für die Branche den Musterprozess geführt (der TV berichtete). Hintergrund: Das LGB beharrt auf den Vorgaben der neuen Bodenschutzverordnung, wonach Bodenaushub ab einer Menge von 1000 Kubikmetern nur nach vorheriger Analyse und mit Genehmigung eines sogenannten Sonderbetriebsplans in die Tagebauten darf.

Der Bodenaushub wird zur Verfüllung der bereits ausgebeuteten Areale genutzt. Reinhard Rörig, Prokurist bei Scherer-Baustoffe und zuständig für die Tagebauten in der Vulkaneifel, hält die Verordnung für "irrwitzig". Es gebe viele Beispiele dafür.

Rörig: "In Strohn soll für 144 000 Euro eine neue Wasserleitung verlegt werden. Die 3000 Tonnen Bodenaushub dürfen aber jetzt nicht mehr in die nur wenige Meter entfernte Grube gebracht werden. Sie müssen zur Deponie nach Ochtendung." Nach Rörigs Rechnung entstehen Mehrkosten von 107 000 Euro. Er meint: "Damit verdoppeln sich die Kosten fast, alles auf Kosten der Allgemeinheit."

LGB-Direktor Tschauder hält dagegen: "Als Überwachungsbehörde dürfen Kostenberechnungen für uns keine Rolle spielen. Unsere Aufgabe ist es, auf Recht und Ordnung zu achten."

Bei den geforderten Analysen des Bodenaushubs wurden laut Rörig strengere Maßstäbe als bei der Trinkwasserverordnung angesetzt. Er legt dem TV eine Tabelle vor, wonach in einem Liter Trinkwasser 240 Milligramm Sulfat (Bodenaushub nur 20) oder 250 Milligramm Chlorid (Bodenaushub nur 30) sein dürfen.

Tschauder lässt das Beispiel nicht gelten: "Da werden Äpfel mit Birnen verglichen. Wasser- und Bodenproben sind nicht miteinander gleichzustellen." Außerdem sei alles mit dem Umwelt- und dem Wirtschaftsministerium im Vorfeld diskutiert worden.

Eigentlich hatte das OVG Koblenz eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ausgeschlossen. Gegen diesen Zusatz im Urteil will Scherer-Baustoffe vorgehen. Rörig: "Das ist eine Sache, die auf Bundesebene zu klären ist." Am kommenden Dienstag wird beim OVG der Antrag auf Revisionsprüfung gestellt.

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