Ihre Meinung Seniorenprojekt Daun: Planung mit Beteiligung der Bürger und Verbände
Daun · Ein TV-Leser äußert seine Meinung zum Bericht: „Seniorenprojekt in Daun: Planungen laufen“ (TV vom 19. Juli):
Ich war schon erstaunt, wie die Präsentation des Caritas Seniorenprojekts im Bau- und Planungsausschuss der Stadt Daun am 29. Juni erfolgte. Zur Überraschung aller präsentierten die Verbandsgemeinde-Verwaltung und Stadtbürgermeister Marder das Projekt im Rahmen der städtische Beteilung im Bauvorbescheidsverfahren. Dabei gingen beide davon aus, dass das geplante Bauvorhaben (24 Wohneinheiten) bauplanungsrechtlich nach Paragraph 34 Absatz 1 Baugesetzbuch als sogenannter unverplanter Innenbereich zu beurteilen ist, da es sich „angeblich der näheren Umgebung“ einfügt.
Auf Nachfrage im Ausschuss wurde die Erforderlichkeit einer Bauleitplanung (Bebauungsplan) verneint. Dies hat zur Folge, dass keine Beteiligung der Bürger/Nachbarn/Verbände stattfindet. Höhepunkt der Aussage durch Verwaltung und Stadtbürgermeister war die Feststellung, dass dies alles mit der zuständigen Baugenehmigungsbehörde, der Kreisverwaltung Vulkaneifel bereits abgestimmt sei.
Das sahen die Stadt Daun und die Verwaltung in einem anderen Fall anders! So wurde vor Kurzem einem auswärtigem Investor, der auf dem ehemaligen SGS-Gelände in Daun-Boverath ein Altenheim errichten will, der Hinweis gegeben, dass dies nur durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan möglich sei. Dies, obwohl das Gelände eindeutig dem Innenbereich zuzuordnen ist.
Jetzt frage ich mich: Wo leben wir eigentlich, dass zweierlei Recht angewendet wird beziehungsweise werden soll?
Mit Urteil vom 18. Juli (BverwG 4 CN 3.22) hat das Bundesverwaltungsgericht kürzlich entschieden, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereiches einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach Paragraph 13 b BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen. Im Umkehrschluss bedeutet dies natürlich, dass solche Flächen schon gar nicht ohne qualifizierten Bebauungsplan bebaut werden dürfen.
Das geplante Bauvorhaben der Caritas kann man durchaus als sinnvoll ansehen. Auch scheint der Standort durch die Stadtnähe geeignet zu sein. Aber ohne öffentliche Planung mit Beteiligung der Bürger, Nachbarn und Verbände sollte solch ein großes Vorhaben an dem geplanten Standort nicht genehmigt werden.
Es wird sich zeigen, wie sich die zuständige Baugenehmigungsbehörde, die Kreisverwaltung Vulkaneifel, insbesondere nach dieser neuen aktuellen Rechtsprechung unseres Bundesverwaltungsgerichts verhält.
Ulli Meyer, Daun