Man sieht sich vor Gericht

Das gescheiterte Vorhaben, die Ampeln an der Kreuzung Abt-Richard-/Rosenbergstraße mit einem akustischen Signal auszurüsten, hat wahrscheinlich ein juristisches Nachspiel, da die beauftragte Firma die Schuld nicht auf sich nimmt.

Daun. Es hätte so schön sein können: Die Ampeln an der Kreuzung Abt-Richard-/Rosenbergstraße werden mit einem akustischen Signal nachgerüstet, ein Service für alle Bürger, besonders aber für Sehbehinderte und Blinde. Nach längerer Prüfung wurde das Vorhaben im Frühjahr angegangen. Ein optimistischer Stadtbürgermeister hatte die gute Nachricht schon im Blättchen verkündet. Plötzlich aber zogen die Techniker ab, die Ampeln gingen wieder in Betrieb - allerdings ohne Signal. Warum ist der Einbau, der ursprünglich etwas mehr als 20 000 Euro kosten sollte, gescheitert? Laut Verbandsgemeinde-Verwaltung hat "die beauftragte Firma ihren Auftrag nicht erfüllt. Sie ging davon aus, die Signale über die vorhandenen Kabel zu übermitteln. Das hat jedoch nicht funktioniert. Das Einziehen zusätzlicher Kabel gestaltet sich mit erheblichem Aufwand, wobei eine im Zuge der Aktion entdeckte Fehlausführung bei der Erstinstallation der Ampelanlage eine Rolle spielt". Das heißt, um das Ziel, die Installation der akustischen Signale, zu erreichen, wäre ein deutlich größerer Aufwand mit höheren Kosten nötig. Das will die beauftragte Firma nicht übernehmen. Laut Stadtbürgermeister Jenssen sieht sie keine Schuld bei sich."Wer diesen Mehraufwand und die damit verbundenen Kosten tragen soll, wird zur Zeit zwischen den Vertragskontrahenten diskutiert", teilt die Verwaltung mit. Bezahlt hat die Stadt bislang noch nichts. Aufgegeben ist das Projekt aber noch nicht, da sind sich Stadtbürgermeister und Verwaltung einig: "Natürlich soll es nicht so bleiben. Die Stadt verfolgt nach wie vor das Ziel der Nachrüstung, unter Umständen auch unter Inkaufnahme einer rechtlichen Auseinandersetzung mit der den Leistungserfolg schuldenden Firma." Heißt übersetzt: Man sieht sich vor Gericht.

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