Mattes-Urteil ist rechtskräftig

Koblenz/Kaisersesch/Dockweiler · Der Fall Ewald Mattes kann zu den Akten gelegt werden. Das Urteil gegen den ehemaligen Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kaisersesch (Kreis Cochem-Zell) und früheren Ortsbürgermeister von Dockweiler (Kreis Vulkaneifel) wegen sexueller Nötigung ist rechtskräftig.

Nach dem Urteil hatte der VG-Rat Kaisersesch ein Verfahren zur Abwahl von CDU-Mann Mattes eingeleitet. Alle Fraktionen hielten Mattes unabhängig von der Rechtskraft des Urteils nicht mehr für tragbar. Mitte August wurde Mattes abgewählt: 51,6 Prozent der Wahlberechtigen in der VG Kaisersesch beteiligten sich, 82,7 Prozent davon waren gegen eine weitere Amtsführung des 59-Jährigen. Mattes, der viele Jahre bei der Kreisverwaltung in Daun beschäftigt war, war 1995 zum Bürgermeister in Kaisersesch gewählt und 2003 im Amt bestätigt worden. Vor seiner Zeit als hauptamtlicher Verwaltungschef war er mehrere Jahre ehrenamtlicher Bürgermeister in Dockweiler (Verbandsgemeinde Daun).

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