Mehr Geld für weniger Barrieren

Vulkaneifel · Das Land stellt eine Millionen Euro im Vulkaneifel zur Verfügung. Damit können Touristikunternehmen ihre Betriebe behindertengerecht gestalten.

 Um ihre Betriebe barrierefrei zu gestalten können Unternehmen in der Vulkaneifel Fördermittel beantragen. Symbolfoto: dpa

Um ihre Betriebe barrierefrei zu gestalten können Unternehmen in der Vulkaneifel Fördermittel beantragen. Symbolfoto: dpa

Foto: Friedemann Vetter

Vulkaneifel (red) Mit dem Wettbewerbsbeitrag "Vulkaneifel: Naturerlebnis für Alle" ist die Vulkaneifel als eine von zehn Siegerregionen in einem vom Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz ausgelobten Wettbewerb hervorgegangen. Damit stehen in der Vulkaneifel für die Schaffung von Barrierefreiheit über eine Million Euro an Fördermittel zur Verfügung.
Touristische Unternehmen (Hotels, Ferienwohnungen mit mehr als drei Einheiten sowie Gastronomiebetriebe) sowie kommunale Gebietskörperschaften, die sich in der Modellregion Vulkaneifel befinden, können die Förderung beantragen. Dazu gehören die fünf Verbandsgemeinden im Landkreis Vulkaneifel sowie die Verbandsgemeinde Ulmen und die Orte der ehemaligen Verbandsgemeinde Manderscheid in der jetzigen VG Wittlich-Land.
der Möglich ist die Fördeerung bei Umbau, Errichtung oder Erweiterung von Gebäuden, wenn damit Barrierefreiheit erreicht wird. Außerdem kann die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen, die der Schaffung der Barrierefreiheit dienlich sind, unterstützt werden.

Dabei bezieht sich der Begriff nicht nur auf Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, sondern auch auf die Bereiche Sehen, Hören, Auffassungsgabe sowie Lebensmittelunverträglichkeiten.
Kleinere und mittlere Unternehmen in der Vulkaneifel sind förderberechtigt und müssen sieben Monate im Jahr geöffnet haben. Nach Ende der Maßnahme sollen Beherbungsbetriebe mindestens zehn Betten und Gastronomiebetriebe mindestens zehn Tische besitzen.

Sechs Monate nach Maßnahmenabschluss muss die Zertifizierung "Reisen für Alle - Barrierefreiheit geprüft Stufe 1" nachgewiesen werden. In Beherbergungsbetrieben müssen mindestens zehn Prozent der Zimmer barrierefrei ausgebaut und in Gastronomiebetrieben mindestens 50 Prozent der Tische barrierefrei nutzbar sein. Ebenso müssen alle wesentlichen Bereiche barrierefrei zugänglich und nutzbar sein.
Eine Förderung ist bis zu einer Subventionhöhe von 40 Prozent und einem Mindestzuschussbetrag von 20 000 Euro möglich.
Weitere Informationen erteilt der
Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH, Claudia Mittler, Telefon: 06592/933-449
E-Mail:
claudia.mittler@vulkaneifel.de

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