Merkwürdiges Hobby: Waffensammeln

Ein 45-jähriger Mann aus der Verbandsgemeinde Kelberg hat illegal Waffen verschiedener Bauarten und Munition gehortet — bis Nachbarn ihn anzeigt haben. Vor dem Dauer Amtsgericht wurde er jetzt verurteilt. Außerdem muss der Hartz-IV-Empfänger 40 Sozialstunden leisten.

Daun/Kelberg. Im vergangenen Jahr erlebte ein 45-jähriger Junggeselle, der noch bei Mutter im Haus lebt, zwei Tage vor Heiligabend eine sprichwörtliche "schöne Bescherung".Kurz vor Weihnachten kommt die Polizei

Am 22. Dezember klingelten Polizisten an der Tür, um sein illegales Waffenlager auszuheben. Sie fanden drei Vorderlader (davon zwei spanische Modelle), zwei Kleinkaliber-Gewehre (davon eines russischer Bauart), einen Karabiner, zwei Luftgewehre, ein Zielfernrohr und Munition. Der bullige Mann mit den buschigen Koteletten ist in diesem Genre kein Unbekannter. Bereits im Oktober 2004 wurde er wegen des illegalen Besitzes von neun Waffen zu einer Geldstrafe verurteilt. Deshalb legten Staatsanwalt Meyer und Richter Hans Schrot im Prozess eine härtere Gangart vor. Unisono sagten sie: "Da die Geldstrafe den Angeklagten nicht von der erneuten Straftat abgehalten hat, muss eine Freiheitsstrafe verhängt werden." Waffen zur Dekoration gesammelt

Richter Schrot: "Die sechs Wochen werden auf zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt, damit ihnen so lange die Drohung vor die Nase gehalten wird. Sobald sie rückfällig werden, gehen sie ins Gefängnis." Der Angeklagte räumte alle Vorwürfe ein und meinte: "Ich mach nichts mehr. Ich habe Angst vor der Polizei, denn die klären ja 90 Prozent der Straftaten auf." Er habe die Waffen nur aus Leidenschaft gesammelt, um sie als Dekoration an die Wand zu hängen. Er verspricht: "Jetzt suche ich mir ein neues Hobby."Verteidiger Hans-Peter Ewertz brachte den Einwand, dass nur ein Teil der Waffen funktionstüchtig sei. Er forderte eine Geldstrafe auf Raten, damit dem Angeklagten monatlich sein Vergehen vor Augen geführt würde. Das Gericht ging nicht darauf ein, sondern verurteilte den arbeitslosen Junggesellen zusätzlich noch zu 40 Sozialstunden — abzuleisten bei der Verbandsgemeinde Kelberg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat die Möglichkeit zur Berufung.

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