Messerstecher aus Mayen muss für acht Jahre in Haft

Mayen/Koblenz · Ein 21-jähriger Mayener, der im vergangenen Oktober seine Freundin töten wollte, muss für acht Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Koblenz hat ihn wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Mayen/Koblenz. Ein 21-jähriger Mann aus Mayen besucht am 18. Oktober vergangenen Jahres seine 20-jährige Freundin, die im Haus ihrer Eltern lebt. Die Beziehung der beiden ist seit Jahren wechselhaft; mal sind sie zusammen, mal wieder nicht.
An diesem Abend will er offenbar Schluss machen, überredet seine Freundin aber noch zu einer Rückenmassage. Als sie schutzlos unter ihm liegt, beginnt er die Massage, zieht aber nach einiger Zeit ein Messer und sticht ihr in den Rücken. Die Tat hatte er seit einiger Zeit geplant.
Doch die 20-Jährige hatte Glück: Die Klinge verursacht keine lebensgefährliche Verletzung, und die junge Frau kann sich zur Wehr setzen.
Es kommt zu einem Handgemenge, in dessen Verlauf der Mann wiederholt zusticht und seine Freundin auch würgt.
Lebensgefährliche Verletzung


Als die Mutter der jungen Frau hinzukommt, gelingt der Schwerverletzten die Flucht. Sie verständigt die Polizei, die den Angreifer festnehmen kann.
Eine Freundin, die den Angeklagten kennt, sagt bei Gericht als Zeugin aus: Sie erzählt, dass der Mann sie im September gefragt habe, ob sie manchmal Lust hätte, einen Menschen zu töten. Und sie sagt, dass er seine Freundin gehasst habe. Ähnlich äußerte sich der Angeklagte auch im Gespräch mit Psychiater Gerhard Buchholz.
"Er hat geplant, seine Freundin umzubringen, weil sie ihn fünf Jahre seines Lebens gekostet hat", sagt der Gutachter, der jedoch keine verminderte Schuldfähigkeit feststellt.
Dass der Angeklagte seine Freundin gehasst hat, kann Oberstaatsanwalt Rainer Hofius nicht nachvollziehen. Zudem habe der junge Mann die Tat "so geplant, dass sein Tatwerkzeug auch Wirkung zeigt".
Heimtücke und Mordversuch


Hofius spricht von Heimtücke und versuchtem Mord. Er plädiert für eine Haftstrafe von acht Jahren. Verteidigerin Almuth Gärtner-Schimpf beantragt ein geringeres Strafmaß, bei dem es "ein Licht am Ende des Tunnels" gebe.
Vor Gericht hat der Angeklagte ein Geständnis abgelegt. Das hielt ihm der Vorsitzende Richter Ralf Bock ebenso zugute wie die Tatsache, dass er Reue gezeigt habe. Es sei aber ein heimtückischer Angriff gewesen, für den er voll verantwortlich sei.
Mit dem Strafmaß von acht Jahren folgte das Gericht dem Antrag des Oberstaatsanwalts. Gegen das Urteil kann Revision beantragt werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort