Missbrauch: Prozess ist vertagt

Trier/Daun · Kein Urteil: Der Prozess vor dem Landgericht Trier am Mittwoch um den mutmaßlichen sexuellen Missbrauch einer handlungsunfähigen Fraugeht "in die Verlängerung". Kammer, Anklage und Verteidigung sind der Auffassung, dass ein Gutachten ergänzt werden muss.

Trier/Daun. Einem 28-Jährigen aus Daun wird vorgeworfen, in der Nacht zum 18. Juni 2014 Geschlechtsverkehr mit seiner ehemaligen Freundin gehabt zu haben, obwohl diese nach Einnahme eines Beruhigungsmittels fest schlief. Als sie aufwachte, habe sie sich gegen die Zudringlichkeiten gewehrt (der TV berichtete). Der Angeklagte weist das zurück. Am ersten Verhandlungstag am Mittwoch hat er von der Frau, die in dem Verfahren als Nebenklägerin auftritt, kein gutes Bild gezeichnet. Sie habe den Tatvorwurf gegen ihn an dem Tag erhoben, als er die Beziehung endgültig beenden wollte. Die Frau hat sich zu dem Fall nicht öffentlich äußern wollen - ihre Vernehmung fand am ersten Verhandlungstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Am jüngsten Prozesstag vor der Ersten Großen Strafkammer wurde eine Nachbarin des mutmaßlichen Tatopfers angehört. Tiefere Erkenntnisse ergaben sich daraus nicht. Nicht ausreichend beantwortet erscheint Kammer, Verteidigung und Anklage auch die Frage nach dem damaligen Medikamentenkonsum des möglichen Opfers. Daher soll ein Gerichtsmediziner zunächst sein Gutachten entsprechend ergänzen. f.k.
Das Verfahren wird am 29. April, 9 Uhr, fortgesetzt.

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