Musterprozess um Bauschutt-Entsorgung

Womit dürfen Lavagruben aufgefüllt werden, wenn der Abbau zu Ende ist? Grubenbetreiber und das Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) haben in dieser Frage unterschiedliche Auffassungen. In Koblenz soll ein Berufungsprozess Klarheit bringen.

Daun/Mainz/Koblenz. "Die Verhandlung am Donnerstag ist sicherlich als Musterprozess zu sehen", meint Andreas Tschauder, Leiter des Bergamts beim LGB. Zum Rechtsstreit vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz war es gekommen, weil das LGB nach einer Niederlage vor dem Trierer Verwaltungsgericht im Januar in Berufung gegangen war (der TV berichtete).

Mehrere Grubenbetreiber waren gegen die Landesbehörde vor Gericht gezogen, weil sie deren Umsetzung von Bundesvorgaben nicht tolerieren wollten. Das LGB hatte ältere Genehmigungen, die auf Zulassungen von 1998 basierten, außer Kraft gesetzt. Bergamtsleiter Tschauder erklärt: "Nach unserer Auffassung bestehen die Genehmigungen nur für völlig unbelasteten Boden. Für alles andere sind Sondergenehmigungen nötig."

In der Konsequenz müssten die Grubenbetreiber für Bauschutt, Straßenaushub, Keramik oder Ziegel neue Anträge stellen. Schon ab dem ersten Gramm fordere das LGB eine Analyse - zum Schutz der Umwelt und des Grundwassers.

Jörg Scherer, Juniorchef der Firma Scherer aus Kastellaun, der mehrere Gruben im Kreis Vulkaneifel betreibt, ist Sprecher der klagenden Unternehmen. Er meint: "Es ist doch völlig übertrieben, alle Ablagerungen in Lavagruben zu verbieten. Diese Forderung ist völlig realitätsfremd."

Seit mehr als 20 Jahren seien die Ablagerungen in seinen Gruben ohne Auffälligkeiten gewesen. Anfang März hatte das LGB Scherer eine Untersagungsverfügung geschickt und verboten, weitere Ablagerungen in Oberstadtfeld und Rockeskyll zuzulassen (der TV berichtete). Auch andere Grubenbetreiber hatten Untersagungsverfügungen bekommen. Tschauder beruft sich auf einen Erlass, den die Mainzer Ministerien für Umwelt und Wirtschaft gemeinsam herausgebracht haben. Danach seien alle Bescheide umzustellen.

Er sieht für seine Landesbehörde "gute Erfolgschancen" auf einen Sieg vorm OVG.

Scherer hält dagegen: "Wir hoffen auf einen Sieg unsererseits. Das Bergamt hat sich dann hoffentlich genug blaue Augen geholt." Sollte jedoch das LGB den Berufungsprozess gewinnen, prognostiziert Scherer: "Dann beginnt ein Bauschutt-Export, weil hier die Leute die teuren Deponiegebühren nicht bezahlen werden."

Die Kreisverwaltung Daun hat bereits reagiert und Ende März eine Bauschuttdeponie für den Kreis Vulkaneifel auf dem Radersberg bei Brück eingerichtet.

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