Neue Regeln zum Gesteinsabbau Kompromiss in Gefahr?: NABU befürchtet die Folgen der Schließung von Gesteinsabbaugebieten in der Vulkaneifel

Daun · In Sachen Gesteinsabbau sorgt sich der NABU um die Auswirkungen einer einstimmig vom Kreisausschuss verabschiedeten Beschlussempfehlung. Die schließt deutlich mehr Gebiete vom weiteren Abbau aus als in einem bisherigen Konzept vorgesehen.

 Gesteinsabbau (im Bild ist die Grube Otten am Mäuseberg zu sehen) wird in Zukunft an viel weniger Orten in der Vulkaneifel möglich sein.

Gesteinsabbau (im Bild ist die Grube Otten am Mäuseberg zu sehen) wird in Zukunft an viel weniger Orten in der Vulkaneifel möglich sein.

Foto: TV/Mario Hübner

Fraktionsübergreifende Einigkeit im Kreisausschuss der Vulkaneifel hatte im Winter zu einer Empfehlung geführt, die nach Ansicht der Ausschussmitglieder und auch der IG Eifelvulkane Vorbildcharakter hat. Sie befasst sich mit dem Bergrecht. Dieses geht ursprünglich auf ein Gewohnheitsrecht aus dem 12. Jahrhundert zurück: Könige und Feudalherren konnten den Grundbesitzern Gebiete entziehen, in denen Bodenschätze vorhanden waren. Das gegenwärtige Gesetz geht prinzipiell von einem Vorrang des Abbaus, der von privaten Unternehmen betrieben wird, zu Gunsten des Gemeinwohls aus. Hierzu definieren Planungsgemeinschaften und in der Folge Landesinnenministerien, wo Rohstoffe – wie Lava, Basalt oder Kalk der Vulkaneifel – abgebaut werden dürfen.