Nach Gesetz planen

JÜNKERATH/HILLESHEIM. (mws) Veranstalter von Festen, Gastwirte und Ortsbürgermeister will die Polizei mit zwei Vorträgen zum Thema Jugendschutz informieren.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist als öffentliche Aufgabe nach wie vor aktuell: Der gesellschaftliche Wandel, neue Trends und Konsumtendenzen und nicht zuletzt die Medienlandschaft werfen Fragen nach dem angemessenen Schutz von Kindern und Jugendlichen auf. Dies gilt besonders für Bereiche, in denen Eltern keinen wirksamen Einfluss haben. Öffentliche Veranstaltungen sind dafür ein Beispiel. Gerade dort tauchen immer wieder Fragen und schwierige Situationen auf.Wer vorsorgt, vermeidet Probleme

Dabei vermeidet Praxis und Gesetz orientiertes Planen viele Probleme bereits im Vorfeld. Die Ordnungsämter der Verbandsgemeinden Obere Kyll und Hillesheim sowie die Polizei und das Kreisjugendamt Daun laden daher zu zwei Info-Abenden in Hillesheim und Jünkerath ein: Hubert Lenz, Beauftragter für Jugendsachen bei der Polizeidirektion Wittlich, wird zunächst die Regelungen des Jugendschutzgesetzes erläutern."Bin ich als Vorstand persönlich haftbar?"

Hans Schrot, Richter am Amtsgericht Daun, beleuchtet die zivil- und strafrechtliche Seite von Veranstaltungen. Dabei stehen Fragen im Vordergrund wie: "Kann ich als Vorstandsmitglied persönlich haftbar gemacht werden für Schäden, die aus Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz entstehen?" oder "Wie weit muss ich als Veranstalter gehen, um den Schutz der Festbesucher sicher zu stellen?" Neben den beiden Referenten stehen Vertreter des Ordnungsamts sowie Dietmar Engeln vom Kreisjugendamt Rede und Antwort. Die Veranstaltungen richten sich vor allem an Veranstalter von Festen, Gastwirte und Ortsbürgermeister. Aber auch interessierte Eltern und Jugendliche sind eingeladen. Die Info-Abende sind am Mittwoch, 10. März, 19 Uhr, im Feuerwehrhaus Jünkerath und am Donnerstag, 18. März, 19 Uhr, im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung in Hillesheim.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort