Nach Macheten-Angriff: 54-Jähriger muss für drei Jahre ins Gefängnis

Trier/Gerolstein · Das Landgericht Trier hat einen 54-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt, weil er einen Mitarbeiter der Gerolsteiner Verbandsgemeindeverwaltung mit einer Machete bedroht hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(neb) Die Dritte Große Strafkammer verurteilte den Mann, der im Februar den Verwaltungsbeamten in dessen Büro im Gerolsteiner Rathaus mit einer Machete in Todesangst versetzt hatte, wegen Freiheitsberaubung und versuchter Nötigung. Den Vorwurf der Geiselnahme sahen die Richter allerdings nicht als erfüllt an. Der Angeklagte hatte am ersten Prozesstag Anfang August angegeben, er habe mit der Aktion auf die unhaltbaren Zustände in seiner Sozialwohnung aufmerksam machen wollten: Die Behörde habe seine Hinweise auf defekte Heizungen, Schimmel- und Wasserschäden mehrfach ignoriert.

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