Nach Nagelbombenfund: 33-Jähriger angeklagt

Gerolstein/Trier · Die Staatsanwaltschaft hat einen Mann aus Gerolstein angeklagt, weil die Polizei im Juni in seiner Wohnung eine Nagelbombe gefunden hat. Mögliche Verbindungen in die rechtsextreme Szene sind nicht festgestellt worden.

 Diese Nagelbombe hat die Polizei sichergestellt.Foto: Polizei

Diese Nagelbombe hat die Polizei sichergestellt.Foto: Polizei

Gerolstein/Trier. Als Zollfahnder Anfang Juni die Wohnung eines 33 Jahre alten Mannes aus Gerolstein betreten, lautet ihr Auftrag: Suche nach Drogen. Und sie werden fündig: 195 Gramm Amphetamin hat der Mann, der Polizei schon wegen Drogenhandels bekannt, aufbewahrt.
Eine besondere Brisanz bekommt der Einsatz der Beamten aber erst durch einen Zufallsfund in der Wohnung: eine selbst gebastelte, zehn Zentimeter große Nagelbombe. Die Nägel waren in Klebeband gehüllt und mit einer Zündschnur versehen. Da der Mann nicht nur als Drogenhändler bekannt, sondern auch durch fremdenfeindliche Gewalttaten aufgefallen war, stellte sich die Frage: Gibt es einen rechtsextremistischen Hintergrund?
Motiv unklar


Nein, sagt die Staatsanwaltschaft Trier nun. In einer Pressemitteilung vom Donnerstag heißt es, der zu Beginn des Verfahrens im Raum stehende Verdacht einer rechtsextremen politischen Gesinnung des Angeschuldigten habe sich im Lauf des Ermittlungsverfahrens nicht erhärten lassen. Verbindungen in die rechtsextreme Szene seien nicht festgestellt worden.
Ungeklärt ist aber nach wie vor, warum sich der Sprengkörper in der Wohnung des Mannes befand. Der 33-Jährige hatte angegeben, die Nagelbombe von einem Bekannten erhalten zu haben. Laut Staatsanwaltschaft konnte aber "trotz umfangreicher Ermittlungen nicht mit Bestimmtheit geklärt werden, wie der Angeschuldigte in den Besitz gelangt war".
Unklar geblieben ist auch, aus welchen Motiven der Gerolsteiner den Sprengkörper in seiner Wohnung aufbewahrte. Hinweise auf einen geplanten Sprengstoffanschlag gebe es nicht, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Aus dem Schneider ist der Mann damit allerdings nicht. Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz sowie wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und Handeltreibens mit Betäubungsmitteln vor dem Wittlicher Amtsgericht erhoben.
Gegen den Angeschuldigten, der sich weiterhin in Untersuchungshaft befindet, bestehe der hinreichende Tatverdacht, im vergangenen Jahr in 33 Fällen jeweils zehn bis 15 Gramm Amphetamin verkauft zu haben.
Zudem habe er im Juni 195 Gramm Amphetamin in seiner Wohnung in Gerolstein aufbewahrt, die er ebenfalls habe verkaufen wollen.

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