Nach Verfolgungsjagd: 22-jähriger Fahrer gesteht, Auto gefunden

Gerolstein · Der Einsatz mit Warnschuss, Verfolgungsgjagd und gerammtem Polizeiauto gegen halb zwei am frühen Freitagmorgen in Gerolstein im Vulkaneifelkreis hat die Polizei noch länger auf Trab gehalten. Während der 22-jährige Fahrer gestanden hat, hat sich dessen Vater bei der Sicherstellung des Tatfahrzeugs der Polizei widersetzt und wurde mit Handschellen gefesselt.

Nach Verfolgungsjagd: 22-jähriger Fahrer gesteht, Auto gefunden
Foto: Agentur Siko

Gerolstein. Ein polizeiliches Nachspiel hatte der spektakuläre Einsatz am frühen Freitagmorgen um 1.25 Uhr, bei dem sich die Polizei eine wilde Verfolgungsjagd durch Gerolstein lieferte, der junge Fahrer ein Garagentor demolierte, auf einen Polizisten zufuhr, einen Polizeiwagen rammte, und bei der ein 50-jähriger Polizist zur Seite springen musste und ein 30-jähriger Beamter einen Warnschuss abgab (der TV berichtete): Am frühen Freitagabend fasste die Polizei den bis dahin flüchtigen 22-Jährigen aus der Verbandsgemeinde (VG) Gerolstein.
Der Zugriff erfolgte, als der Mann, den die Polizei bereits kannte, von der Arbeit kam. Hilfreich waren den Beamten dabei die Videoaufnahmen aus dem Polizeiwagen.
"Zunächst hat er geleugnet, mittlerweile aber umfassend gestanden", sagt Polizeihauptkommissar Alfred Haas, der stellvertretende Leiter der Polizei in Daun. Und auch das Fahrzeug, mit dem der 22-Jährige unterwegs war, wurde laut Polizei am Samstag sichergestellt: Es war in einer Scheune des Vaters außerhalb der VG abgestellt.
Für die hatte sich die Polizei zwischenzeitlich einen Durchsuchungsbeschluss besorgt. Und als die Polizei damit beim Vater aufkreuzte, sei dieser auch zunächst der Aufforderung nachgekommen, die Scheune zu öffnen. "Dann aber schlug er das Tor, in dem ein Kollege bereits einen Fuß drin hatte, zu, versperrte den Eingang und wollte abschließen. Dabei kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung, in deren Folge dem Mann Handschellen angelegt werden mussten", berichtet Haas.
Der Vater muss sich nach Aussage des Hauptkommissars demnach ebenso wie sein Sohn für Widerstand gegen die Staatsgewalt verantworten. Als solche wird auch das Zufahren des 22-Jährigen auf den 50-jährigen Polizisten in der Nacht auf Freitag gewertet.
Eine versuchte Körperverletzung oder gar Tötung des Beamten wird dem jungen Mann nach Angaben der Polizei aber nicht unterstellt. "Er wollte den Polizisten ja nicht bewusst angreifen, sondern fliehen", sagt Haas. Fraglich ist hingegen noch, ob ihm ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr zur Last gelegt wird.
Unstrittig ist für die Polizei hingegen das Fluchtmotiv des jungen Mannes: Er hat weder einen Führerschein, noch war das Auto, mit dem er unterwegs war, angemeldet. Und die Schilder waren ebenfalls nicht gültig. Es handelte sich um alte Kennzeichen des Vaters.
Daher werden dem 22-Jährigen zusätzlich Fahren ohne Fahrerlaubnis und ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorgeworfen. "Und er bekommt die Rechnung für den Schaden am Polizeiauto und dem Garagentor", sagt Haas. Ob Alkohol oder Drogen in der Tatnacht im Spiel waren, ließ sich laut Hass beim Zugriff am Freitagabend nicht mehr feststellen. "Wir haben das auch nicht mehr untersucht", sagt der Beamte.
Automatisch untersucht wird nach Auskunft des Hauptkommissars der Schusswaffengebrauch: "Das macht die Kripo in Wittlich." Die wartet nach Auskunft von Pressesprecher Ferdinand Schwind aber noch auf die Post aus Daun. "Wenn die vorliegt, wird alles überprüft und an die Staatsanwaltschaft übergeben. Ob noch Ermittlungen nötig sind, kann derzeit noch nicht gesagt werden", sagt Schwind.
Laut Haas sind alle Beteiligten bereits gehört worden. "Es gibt keine Hinweise auf ein Fehlverhalten, und auch die Staatsanwaltschaft hat keine Aussage dazu gemacht, dass der Schusswaffengebrauch nicht verhältnismäßig war.
Daher gehe ich davon aus, dass es dazu keine weiteren Ermittlungen gibt", sagt Haas und betont nochmals: "Der Warnschuss war gerechtfertigt, weil der Kollege bedroht wurde und sogar zur Seite springen musste. Der Flüchtende machte keine Anstalten, den Aufforderungen nachzukommen."

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