Nach wenigen Minuten war alles vorbei

Ob ein 55-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Kelberg juristisch belangt werden kann, weil er den Heilbachsee in Gunderath vorsätzlich verunreinigt hatte, muss ein Gutachter bewerten. Der angeklagte Mann ist alkoholkrank.

 Mit Hilfe einer Ölsperre und Bindemittel schafften es im September die Wehrmänner, den Schadstoff im Heilbachsee einzudämmen. TV-Foto: Archiv/Helmut Gassen

Mit Hilfe einer Ölsperre und Bindemittel schafften es im September die Wehrmänner, den Schadstoff im Heilbachsee einzudämmen. TV-Foto: Archiv/Helmut Gassen

Daun/Gunderath. (vog) Das Kamerateam eines Fernsehsenders hatte in Erwartung eines längeren Prozesses am Mittwoch schon alles im Dauner Amtsgerichts aufgebaut, und im Zuhörerraum saßen Mitglieder des geschädigten Angelvereins und Polizeianwärter, um das Verfahren wegen Verunreinigung des Gunderather Heilbachsees zu verfolgen.

Dieses dauerte allerdings nur kurz. Innerhalb weniger Minuten war das Verfahren gegen den 55-Jährigen vorläufig beendet. Richter Hans Schrot: "Wir vertagen, bis ein Gutachter geklärt hat, ob der Angeklagte strafrechtlich verantwortlich gemacht werden kann."

Hoher Aufwand für die Feuerwehren



Vor einem halben Jahr (der TV berichtete am 12. September) hatte der Frührentner vermutlich aus Verärgerung über seinen Ausschluss aus dem Angelverein Gunderath eine "ölhaltige Substanz" in den Heilbachsee gekippt. Die Feuerwehren aus Kelberg und Uersfeld konnten nur mit hohem Aufwand die Gefahr bannen.

Für das Gericht steht aber nicht nur die Straftat im Vordergrund, sondern auch die Frage, ob der Angeklagte juristisch dafür belangt werden kann.

Der alkoholkranke 55-Jährige steht seit 2004 unter amtlicher Betreuung und hat drei Aufenthalte in Entzugskliniken erfolglos abgebrochen.

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