Nächste Runde vor Juristen

Tiefe Gräben trennen einige Hundehalter in Oberbettingen und das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Hillesheim. Denn die Vierbeiner sollen auf behördlichen Geheiß nur noch angeleint Ausgang haben. Die Tierhalter wehren sich mit juristischer Unterstützung dagegen.

Oberbettingen. (vog) Bis zu zwölf Hundehalter treffen sich seit einem Jahr täglich, um gemeinsam mit ihren Vierbeinern Gassi zu gehen. Während die Herrchen und Frauchen den Hundetreff als "gutes und sozialisiertes Projekt" sehen, macht anderen Spaziergängern "die Hundemeute Angst". Auf Beschwerden reagierte das Hillesheimer Ordnungsamt mit Verwarnungen an lediglich drei Hundehalter (TV vom 15./16. August).

Die drei verwarnten Hundehalter sollten künftig auch außerhalb des Ortes die Tiere anleinen. Karl-Peter Scholzen aus Oberbettingen beobachtete, dass diese Verwarnung nicht eingehalten wurde. Er erstattete Anzeige beim Ordnungsamt. Scholzen: "Ich fühlte mich sogar im Auto mulmig. Das Herz schlug mir bis zum Hals als ich innerhalb von Minuten von der freilaufenden Meute umringt war." Die Hundehalter hätten mit Unverständnis auf seinen Hinweis bezüglich der Anleinpflicht reagiert. Er habe der Behörde die Namen zweier bereits verwarnter Hundehalterinnen genannt, aber auch bemerkt, dass noch weitere Tierhalter dabei waren.

"Das ist doch pure Schikane und Willkür"



Ulrike Falke ist eine der Hundehalterinnen, die auf Scholzens Anzeige eine "ordnungsbehördliche Anordnung zur Gewährleistung verkehrssicherer Hundehaltung" mit der Androhung von 150 Euro Zwangsgeld erhielt. Sie sagt: "Das ist doch pure Schikane und Willkür. Wenn ich alleine unterwegs bin, dürfen meine Hunde frei laufen, im Hundetreff müssen sie angeleint sein." Keiner der zehn Hunde, die die sechs Tierhalter an diesem Tag dabei hatten, sei weiter als drei Meter entfernt gewesen. Die andere verwarnte Hundehalterin verweigert auf TV-Anfrage jeglichen Kommentar. Falke allerdings erklärt: "Ich habe einen Anwalt eingeschaltet, weil ich ins Widerspruchsverfahren vors Trierer Verwaltungsgericht gehen werde."

Ein anderer Hundehalter, der namentlich nicht genannt werden möchte, hat ebenfalls bereits juristischen Rat eingeholt. Ob es sich dabei um eine Verleumdungsklage handelt, wurde weder bejaht noch dementiert.

Günter Linnertz, stellvertretender Leiter des Hillesheimer Ordnungsamtes, sieht den juristischen Schritten gelassen entgegen. Er sagt: "Wir warten nicht ab bis was passiert. Wir haben die Verpflichtung, die Sicherheit für alle Bürger herzustellen." Nach Rückfrage beim Trierer Polizeipräsidium, explizit der Hundestaffel, müsse nicht, könne es aber zu Aggressionen bei den Hunden kommen, wenn sie im Rudel unterwegs seien.

Die Frage aber, warum nicht jeder Hundehalter der Gruppe verwarnt wurde, ist nach wie vor ungeklärt. Den Vorwurf der Willkür lässt Linnertz nicht gelten. "Wenn wir die anderen Namen erfahren, werden wir reagieren. Wer sich nicht entsprechend verhält, kriegt eine Anordnung." Von Seiten der Ortsgemeinde Oberbettingen wurden alle Hundehalter bereits vor einem Monat im Amtsblatt aufgefordert, den eigens fürs Gassi-Gehen ausgewiesene Weg im Kylltal zu nutzen.

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