Nein zu Windrad und Flächenplan

KOBLENZ/OBERELZ. (mh) Doppelschlag: Nicht nur den Bau der umstrittenen Windkraftanlage in Oberelz hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz aus Gründen des Landschaftsschutzes endgültig abgelehnt, sondern auch den Flächennutzungplan der Verbandsgemeinde (VG) Kelberg wegen "Abwägungsmängeln" als unwirksam eingestuft.

In der Urteilsbegründung heißt es, dass bei der Auswahl von Windkraft-Vorrangflächen nicht objektive Gesichtspunkte, sondern "allein das wirtschaftliche Interesse der Ortsgemeinden … maßgeblich" gewesen sei. Weiterhin wird bemängelt, dass nicht das gesamte VG-Gebiet, sondern "nur die Flächen … untersucht worden sind, die von den Ortsgemeinden als gewünschte Standorte genannt worden sind". Kelbergs Bürgermeister Karl Häfner wertete das Urteil trotzdem positiv: "Wir haben den Prozess gewonnen, da die Windkraftanlage nicht errichtet werden darf." Auf TV -Nachfrage zum gekippten Flächenplan sagte er nur: "Dazu gebe ich noch keine Stellungnahme ab, sondern werde erst den Verbandsgemeinderat unterrichten." Dieser tritt heute, 19 Uhr, im Rathaus in Kelberg zusammen. Kreis-Dezernent Uli Diederichs wertete das Urteil als fatal, weil es nun einen rechtsfreien Raum gebe und so - mit Aussicht auf Erfolg - Baugenehmigungen für Windkraftanlagen für jeden Standort im Außenbereich beantragt werden können.( weiterer Bericht folgt )

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