Nein zum Freispruch

GEROLSTEIN/TRIER. (mh) Nicht akzeptiert wird von der Staatsanwaltschaft Trier der Freispruch für zwei pensionierte Beamte der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, denen Beihilfe zur Untreue vorgeworfen worden war. Sie hat Rechtsmittel gegen das Urteil des Amtsgerichts Daun eingelegt.

Fristgerecht, also innerhalb einer Woche nach der Urteilsverkündung, hat die Staatsanwaltschaft Trier Rechtsmittel gegen den Freispruch des Amtsgerichts Daun im Untreue-Prozess gegen die beiden ehemaligen Abteilungsleiter der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Karl Marschall und Otmar Zimmermann, eingelegt. Nachdem der ehemalige Bürgermeister der Verbandsgemeinde, Adolf Rodermann, wegen der Veruntreuung von Steuergeldern bereits rechtskräftig verurteilt worden war und die verhängte Strafe von 9000 Euro bezahlt hat, haben sich die beiden ehemaligen Abteilungsleiter gegen den Vorwurf der Beihilfe zur Untreue bislang erfolgreich zur Wehr gesetzt. Und somit auch gegen die Strafbefehle von jeweils 4500 Euro. Den beiden Beamten im Ruhestand war zur Last gelegt worden, sich durch ihren Dienstherrn den Vorruhestand finanziell versüßt haben zu lassen. Marschall erhielt für seinen Job als VHS-Geschäftsführer plötzlich nicht mehr 250, sondern fortan 1500 Mark im Monat. Zimmermann bekam - wie ansonsten bei Beamten unüblich - über Jahre angesammelte Überstunden sowie aktuellen Erholungsurlaub ausgezahlt. Grundlage des Freispruchs war für das Gericht, dass es bei den Angeklagten kein vorsätzliches Handeln feststellen konnte. Das jedoch sieht die Staatsanwaltschaft anders. "Angesichts der für jedermann ersichtlichen Offenkundigkeit der Rechtswidrigkeit der ,Deals' erscheint dies nicht überzeugend", begründete Triers Leitender Oberstaatsanwalt Horst Roos den Schritt gegenüber dem TV. Wann und vor welchem Gericht der Fall erneut aufgerollt wird, ist noch unklar.

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