"Nichts mehr zu retten"

DAUN/GEROLSTEIN. Der erste Auftritt vor Gericht ist für einen 33-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Gerolstein mit sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung quittiert worden. Zusätzlich muss der prügelnde Ehemann als "spürbare Konsequenz" 1000 Euro Geldbuße an die Hilfsorganisation "Frauen in Not" zahlen.

Der Plan des Schichtarbeiters, die zwei Fälle körperlicher Misshandlungen seiner Ehefrau als Notwehr darzustellen, misslang auf der ganzen Linie. Staatsanwalt Peter Holzknecht warf ihm vor, die 35-Jährige im November 2005 und im Mai 2006 geschlagen, zu Boden gestoßen und mit Fußtritten malträtiert zu haben. Dabei war er jeweils alkoholisiert. Die Eskalation der Ehestreitigkeiten im Mai bezeichnete Holzknecht als "brutalen Angriff", weil der Angeklagte auf seine wehrlos am Boden liegende Frau mit einer Tischlampe eingeschlagen und ihren Kopf mehrmals gezielt auf den Fußboden gehämmert haben soll. Vorsitzender Richter Hans Schrot zum Angeklagten: "Die Bilder der Verletzungen ihrer Ehefrau sprechen eine eigene Sprache." Der 33-Jährige behauptete: "Sie hat mich beim Sex wegen meiner Männlichkeit verhöhnt." Dann habe sie ihn geschickt, ein Glas Wasser zu holen.Barfuß die Schlafzimmertür eingetreten

Als er zurückkam, habe sie sich im Schlafzimmer eingeschlossen. Er habe daraufhin barfuß die Tür eingetreten, weil er Klarheit über die Zukunft seiner Ehe haben wollte. Sie habe mit den Handgreiflichkeiten angefangen. Seine Ehefrau schilderte im Zeugenstand den Vorfall genau so, wie er in den Polizei- und Gerichtsakten steht. Danach hat er zuerst das Glas Wasser nach ihr geworfen und dann zur Tischlampe gegriffen - nachdem er sie aus dem Bett auf den Boden gezerrt hatte. Sie sagte: "Als wir von einer Feier nach Hause kamen, habe ich mich zu einem der Kinder ins Bett gelegt. Er forderte von mir, meinen ehelichen Pflichten nachzukommen. Um des Friedens willen habe ich nachgegeben und bin mit ihm ins Wohnzimmer gegangen. Als es zum Streit kam, habe ich ihn um das Glas Wasser gebeten, damit ich mich im Schlafzimmer einschließen konnte. Bisher hat er sich dann immer beruhigt. Hätte er mich bei den Kindern schlafen lassen, wäre es gar nicht so weit gekommen."Brutale Attacke vor den Augen der Kinder

Der Angeklagte sprach von seinen Ängsten, verlassen zu werden. Richter Schrot machte klar: "Bereits nach dem November-Vorfall war Ihre Ehe gescheitert. Da war nichts mehr zu retten." Das Gericht kreidete dem Angeklagten aufs Schärfste an, dass sich die brutale Attacke in Anwesenheit der fünf und sieben Jahre alten Kinder abspielte. Staatsanwalt Holzknecht im Plädoyer: "Da haben Sie sich ein starkes Stück vor den Augen der schreienden Kinder geleistet. Das war haarscharf an der Grenze zur gefährlichen Körperverletzung." Die vorsätzlichen Körperverletzungen könnten nur mit Freiheitsstrafe geahndet werden - vor allem auch, da ein Geständnis zur Strafminderung fehle. Verteidiger Hans-Peter Ewertz forderte eine Geldstrafe, da die Beweisaufnahme nicht ausreiche, dem Angeklagten nachzuweisen, dass er mit der Lampe zugeschlagen habe. Vorsitzender Richter Schrot folgte der Staatsanwaltschaft und urteilte: "Sieben Monate Freiheitsstrafe sind tat- und schuldangemessen." Als "spürbare Konsequenz" soll der 33-Jährige, der bisher nicht vorbestraft ist, zusätzlich 1000 Euro an FIN (Frauen in Not) zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Angeklagte überlegt, in Berufung zu gehen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort