Nichts schön reden

DAUN. (vog) Prozess vor dem Amsgericht Daun: Für Sex-SMS an eine Minderjährige muss ein 44-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Daun 1350 Euro Geldstrafe zahlen.

Auch am zweiten Verhandlungstag erschien der Angeklagte nicht vor Gericht. "Er räumt die Taten ein, und der Widerspruch zum Strafbefehl bezieht sich nur noch auf den Rechtsfolgenausspruch", erklärte sein Verteidiger Hans-Peter Ewertz. Damit meinte der Anwalt, dass lediglich noch über die Höhe der Geldstrafe verhandelt werden müsse. Die Mutter des 16-jährigen Opfers brauchte nicht mehr als Zeugin auszusagen, weil die Straftaten damit als bewiesen und rechtskräftig gelten. Wie der Trierische Volksfreund bereits am 2. Juni nach dem gescheiterten ersten Verhandlungstag berichtete, hatte der 44-Jährige der 16-Jährigen aus dem Nachbarort mehrere SMS, die juristisch als "Beleidigungen auf sexueller Grundlage" gelten, geschickt. Dahinter verbarg sich die Suche des Angeklagten nach einer jungen Sex-Partnerin gegen Bezahlung. Bevorzugt soll er auf Jungfrauen geschielt haben, für die er angeblich mehr bezahlen wollte. Er versprach auch den Kauf von Erotikwäsche. Die Mutter erstattete Anzeige, woraufhin der Strafbefehl über 2700 Euro folgte. Verteidiger Ewertz sagte im Plädoyer: "Das Verhalten meines Mandanten soll nicht schön geredet werden, aber auch das Leid des Angeklagten muss gesehen werden. Er leidet nach der Zeitungsberichterstattung über den Fall unter öffentlicher Missachtung, und außerdem wurde an seinem Grundstück ein Schild mit der Aufschrift, ,Achtung Kinderschänder' aufgehängt." Richter Hans Schrot ließ diese Argumentation aber nicht gelten und konterte: "Seine einschlägige Vorstrafe, als er im August 2005 vom Wittlicher Amtsgericht wegen Beleidigungen in gleicher Tendenz verurteilt wurde, hat ihn nicht davon abgehalten, erneut in gleicher Weise aktiv zu werden. Dann kann er sich nicht über die Öffentlichkeitswirkung beklagen." Diese Folgen habe der Angeklagte selbst zu tragen, auch wenn die Sache mit dem Schild überzogen gewesen sei. Deshalb sei keine mildere Behandlung gerechtfertigt. Lediglich die Arbeitslosigkeit rechtfertige eine Reduzierung der Geldstrafe auf die Hälfte, wie sie übrigens auch die Staatsanwaltschaft forderte. Die Mutter des minderjährigen Opfers reagierte fassungslos angesichts des Urteils. Sie sagte: "Das ist ein Witz! Jetzt kann er munter so weiter machen und sich neue ahnungslose Opfer suchen."

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