Nur ein Wimpernschlag von Mord entfernt

Ein Zechkumpan hält dem anderen nach einem Gelage im Streit um eine Frau ein Messer an die Kehle. Der 46-jährige Angeklagte fügt dem Kumpel zwei Schnittwunden zu und droht mit Mord. Dafür muss der vielfach vorbestrafte Täter für zwei weitere Jahre ins Gefängnis.

Daun. (vog) Ein Angeklagter, der so viel auf dem Kerbholz hat, steht selten vor dem Dauner Amtsgericht. Quer durch Deutschland geht seine Spur mit 43 Vorstrafen von Bedrohung, Betrug, Diebstahl und Körperverletzungen. Aus der Trierer Justizvollzugsanstalt wird er in Handschellen zur Verhandlung gebracht. Dieses Mal geht es um einen Vorfall vom 30. Mai 2006 in Daun. Damals bat er einen Bekannten nach einer Kneipentour, in seiner Wohnung zu kochen. Dabei wurde weiter gebechert und palavert. Das Gespräch konzentrierte sich nach und nach auf die Beziehung des 46-Jährigen. Es gab massive Probleme. Der 50-jährige Kumpel sagt als Zeuge: "Er unterstellte mir eine Beziehung zu ihr, was aber nicht stimmt. Ein Wort gab das andere, und ich wollte gehen. Ich habe doch überhaupt nicht damit gerechnet, dass er mich so von hinten anfällt." Laut Anklageschrift soll der 46-Jährige, der 1,64 Promille im Blut hatte, ein 17 Zentimeter langes Küchenmesser gezückt haben. Die Klinge hielt er dem 50-Jährigen an den Hals und drohte: "Ich bring dich um." Das Opfer erklärt: "Ich hatte Todesangst und verhielt mich ruhig." Die Schnittwunden am Hals bluteten heftig. Eine musste im Krankenhaus genäht werden, nachdem der Vermieter die Polizei alarmiert hatte. Richter Hans Schrot sagt: "Die kleinste Bewegung hätte zu einem Tötungsdelikt führen können. Das war gefährlichste Körperverletzung." Dass er nicht wegen Mordversuchs vor Gericht steht, hat der Angeklagte der Sichtweise der Staatsanwaltschaft zu verdanken. Staatsanwältin Frauke Straaten: "Die Anklage lautet auf Bedrohung und gefährliche Körperverletzung, weil wir davon ausgehen, dass die Tötungsabsicht nicht nachzuweisen wäre." Verteidiger Hans-Peter Ewertz geht noch weiter. Er zweifelt die Todesängste des Opfers an und meint: "Er wusste um die empfindliche Stelle wegen der Beziehungsprobleme und hat ihm so den Grund für die Reaktion geliefert." Alles Abwiegeln hilft nichts. Noch laufende Strafen werden eingerechnet, so dass das Urteil auf zwei Jahre ohne Bewährung lautet. Eigentlich wäre der 46-Jährige im Herbst aus dem Gefängnis gekommen.

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