Öffentlicher Druck bewirkt Kehrtwende

NEROTH. Und es geht doch! Herbert Bochen wurde ohne Rechtsstreit, aber mit massiver Unterstützung der Medien der niedrigste Satz der Pflegeversicherung wieder bewilligt.

Freitag, 19. September, 13.05 Uhr: Als der Briefträger die Post für Herbert Bochen bringt, ist die Freude im Haus Nummer 12 in der Straße "Auf dem Pörchen" schier grenzenlos. In einem Briefumschlag ist der Bewilligungsbescheid der AOK Rheinland über die Pflegeversicherung."Das hätten wir ohne die Medien nicht geschafft"

Ein harter Kampf geht für Bochen und das betreuende Ehepaar Nüsgen zu Ende. "Das hätten wir ohne die Unterstützung der Medien nicht geschafft", meint Manfred Nüsgen. Über das Desaster zwischen Bochen, der Krankenkasse und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) hatten neben dem Trierischen Volksfreund auch Radio und Fernsehen berichtet. Unfassbar für alle Außenstehende hatte der MDK ein Gutachten erstellt, wonach dem beinamputierten, demenz- und diabeteskranken Bochen "null Minuten Pflegeaufwand" zustanden. Gebunden an diese Bewertung, hatte die AOK die weitere Bewilligung von Geld ab Juni 2003 gestrichen. Zuvor hatte Bochen 18 Monate die Leistungen der niedrigsten Pflegestufe (210 Euro monatlich) erhalten. Nach einer erneuten, persönlichen Begutachtung, erzwungen durch den öffentlichen Druck, nun die Kehrtwende. "Und die Bewilligung ist unbefristet", erklärt Nüsgen.Behindertenverband schaltet sich ein

"Aufgrund der Medienpräsenz ist auch der Koblenzer Behindertenverband auf den Fall aufmerksam geworden", verrät Nüsgen, der alles für den demenzkranken Bochen regelt. Vor kurzem rief der Vorsitzende des Verbandes an und erklärte ihm, dass Bochen "auf jeden Fall 390 Euro monatlich aus der rheinland-pfälzischen Landespflegekasse" zustehen. Bei dem Krankheitsbild und weil Bochen beide Beine amputiert wurden, sei dies der Regelschlüsselsatz. Leistungen der Pflegeversicherung würden damit verrechnet. Bleiben immer noch 180 Euro monatlich. In den nächsten Tagen will Nüsgen den Antrag bei der Kreisverwaltung stellen.

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