Ohne Einspruch kein Prozess

GEROLSTEIN. Zu einem Prozess wegen Untreue gegen den ehemaligen Bürgermeister der Verbandsgemeinde Gerolstein wird es nicht kommen. Adolf Rodermann hat den Einspruch zum Strafbefehl zurückgezogen. Ob ihm die beiden Ex-Amtsleiter, die wegen Beihilfe zur Untreue bestraft wurden, folgen werden, ist noch nicht klar.

Am 13. Februar 2006 hat Adolf Rodermann, ehemaliger Bürgermeister der Verbandsgemeinde Gerolstein, den Einspruch beim Amtsgericht Daun zurückgezogen. Ursprünglich wollte er den Strafbefehl über 9000 Euro wegen Untreue, der die Trierer Staatsanwaltschaft ihm im November 2005 geschickt hatte, nicht akzeptieren. Horst Roos, Leitender Oberstaatsanwalt, erläutert die Gründe für die Strafbefehle: "Dahinter steckt die Besetzung des Fachbereiches III, für den Rodermann einen Wunschkandidaten hatte" (der TV berichtete). Auf Grund des Einspruchs wäre es zur Verhandlung gekommen. Ohne Einspruch kein Prozess. Aber: "Damit ist der Strafbefehl rechtskräftig", erklärt Richter Hans Schrot. Ob Rodermann damit als vorbestraft gilt, wollte Schrot nicht ausführen. Klar ist allerdings, dass der Ex-Bürgermeister einen Eintrag ins Führungszeugnis bekommt, weil er zu mehr als 120 Tagessätzen verurteilt wurde. Gründe für seine geänderte Vorgehensweise wollte der ehemalige Amtschef gegenüber dem TV nicht nennen. Allerdings wird offen darüber spekuliert, dass er eine öffentliche Verhandlung, vor allem zum Schutz seiner Familie, verhindern wollte. Nach der TV-Berichterstattung vom 5. Januar waren die Strafbefehle gegen die ehemalige Rathausspitze immer wieder Gesprächsthema. Viele Gerolsteiner lauerten auf den Prozess.Drei Wochen Zeit für eine Stellungnahme

Den kann es aber noch geben - wenn nämlich die beiden Ex-Amtsleiter ihre Einsprüche zu den 4500 Euro Geldstrafen nicht zurücknehmen. Richter Schrot hat deren Anwälte über die neue Situation informiert und ihnen drei Wochen Zeit zur Stellungnahme eingeräumt. Ob Rodermann dann doch noch als Zeuge vors Gericht müsse, will der Richter erst entscheiden, wenn die neuen Stellungnahmen vorliegen. Unisono sagen beide Amtsleiter: "Wir haben noch keine Entscheidung getroffen." Sowohl der ehemalige Leiter des Ordnungsamtes als auch der Leiter der Schul- und Sozialabteilung sowie der Geschäftsführer der Volkshochschule hatten Geld, das sie scheinbar unberechtigterweise für den Verzicht auf den Posten des Fachbereich- III-Leiters bekommen hatten, an ihren ehemaligen Dienstherrn zurückbezahlt. Allerdings nicht ganz freiwillig. "Grob rechtswidrig gehandelt"

Der Ex-Geschäftsführer der Gerolsteiner Volkshochschule war vor das Trierer Verwaltungsgericht gezogen. Er unterlag, und im Urteil vom 22. April 2004 werden dem pensionierten Amtsrat von der Kammer grobe Fahrlässigkeit sowie in "ungewöhnlich hohem Maße Verletzung der Sorgfaltspflicht" vorgeworfen. Rodermann wird im sehr deutlich formulierten Verwaltungsgerichtsurteil "grob rechtswidriges Handeln" unterstellt. Erst die uneinsichtige Vorgehensweise des pensionierten Geschäftsführers der Volkshochschule hatte die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen und allen drei Pensionären die Strafbefehle eingebracht. Roos erklärt: "Vermutlich hätten wir überhaupt nichts davon erfahren, wenn nicht das Verwaltungsgericht uns die Akten mit dem Verdacht auf Straftatbestände vorgelegt hätte. Es lagen keine anderen Anzeigen vor."

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