Pauly sieht Sieg-Chancen bei 9:1

Nach dem Sieg vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) um die Enteignung zweier städtischer Parzellen im Lava-Abbaugebiet Wöllersberg sieht die Stadt Gerolstein gute Chancen, den Rechtsstreit endgültig für sich zu entscheiden.

Leipzig/Gerolstein. Nach dem Urteil ist vor dem Verfahren: Nachdem das BVerwG der Beschwerde der Stadt Gerolstein um die Enteignung zweier städtischer Parzellen unerwartet stattgegeben hat, muss das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Rheinland-Pfalz in Koblenz erneut aufgerollt werden. Matthias Pauly (CDU), Bürgermeister der Verbandsgemeinde Gerolstein und Prozessvertreter der Stadt im Wöllersberg-Rechtsstreit, geht davon aus, dass das erst in der zweiten Jahreshälfte 2009 der Fall sein wird. Dennoch sieht er nach dem Leipziger Urteil gute Chancen, dass der Rechtsstreit endgültig zugunsten der Stadt entschieden wird. Er sagte dem TV: "Vor Leipzig haben die Chancen 1 zu 9 für die Stadt gestanden, jetzt steht es 9 zu 1." Allerdings sei noch "ein gutes Stück Arbeit" zu leisten, so Pauly.

Ein gutes Stück Arbeit ist noch zu leisten



An drei Punkten will die Stadt ansetzen. Das sei erstens die "Darstellung der Naturschutzinteressen": Im Mittelpunkt dessen stehe die Frage, wie die geplante Abbautätigkeit auf den städtischen Parzellen den Vorgaben eines FFH-Gebietes (Flora-Fauna-Habitat) widerspreche. Pauly: "Denn im Laufe des mehrjährigen Verfahrens ist das Areal FFH-Gebiet geworden." Ein Fachbüro solle demnach beauftragt werden, genau diese Frage zu beantworten. Zudem würden die Naturschutzbehörden diesbezüglich kontaktiert.

Die zweite Frage, die die Stadt prüfen lassen will, ist, inwiefern die Abtragung des Wöllersberg-Hügels in Richtung Stadt zu klimatischen Veränderungen führe. Pauly konkretisiert: "Besagter Hügel liegt genau in Hauptwindrichtung der Stadt. Ist er weg, kann es sein, dass der Wind direkt und ungehemmt ins Tal reinbläst und durch die Trichterform noch verstärkt wird. Und mit ihm sämtliche Emissionen."

Drittens solle das Gericht davon überzeugt werden, dass besagtes Areal im Raumordnungs- wie im Flächennutzungsplan zwar als Abbaugebiet ausgewiesen sei, "aber nicht aufgrund eigener Abwägungen, sondern weil das Bergrecht von jeher so stark war, dass man die Vorgaben lediglich übernommen hat".

Das Leipziger Urteil interpretiert Pauly so, dass "Umwelt- und Naturschutz nun das ihr zustehende Gewicht bekommen hätten, und das Rohstoffsicherungsrecht nicht - wie so oft - vorgezogen betrachtet worden sei.

Pauly: "Die Stadt hat nun erstmals die Chance, sich auch vor einem Tatsachengericht mit ihrer Argumentation durchsetzen zu können." Denn: Das BVerwG hat lediglich juristische Fehleinschätzungen korrigiert. Abschließend in der Sache behandelt daher das OVG den Fall.

Am spannendsten aber ist für Pauly die Frage nach dem Eigentumsrecht. "Denn das ist ja das Neue und Besondere am Leipziger Urteil, dass sich auch die Gemeinde auf das im Grundgesetz verankerte Eigentumsrecht vollends berufen kann. Kurzum: Die Stadt kann sich wie jeder Private gegen Enteignung wehren."

Falls keine übergeordneten Interessen nachgewiesen werden. Das kann einerseits zwar die Sicherung von Rohstoffen sein, andererseits hat die Allgemeinheit auch ein Interesse am Erhalt besonders schützenswerter Natur.

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