Pistole erlaubt, "Ballern" verboten

Gerolstein-Büscheich. (fpl) Die Polizei Daun ermittelt weiter im Fall der Schreckschüsse, die am Karfreitag, 10. April, auf der Landesstraße 29 zwischen Gerolstein und Büscheich aus einem fahrenden Auto auf ein anderes Fahrzeug abgegeben wurden (der TV berichtete).



Es war zwar nur eine Schreckschusswaffe - aber die Knallerei damit hätte schlimmere Folgen haben können: Am Karfreitag gegen 22.30 Uhr waren eine 18-jährige Fahrerin und ihr 19-jähriger Beifahrer aus der Verbandsgemeinde Daun in ihrem PKW unterwegs von Gerolstein nach Büscheich. Vor ihnen: ein mit vermutlich fünf Personen besetzter Wagen aus dem Kreis Euskirchen (Nordrhein-Westfalen). Einer der Mitfahrer in diesem PKW zückte plötzlich eine Pistole, richtete sie nach hinten und "schoss" mehrfach auf das nachfolgende Auto. Dessen Fahrerin hielt zwar sofort an. "Das hätte aber auch zum Unfall führen können", sagt Oberkommissar Hans-Joachim Hoffmann von der Polizei-Inspektion Daun. Deshalb liege auf jeden Fall auch eine Gefährdung des Straßenverkehrs vor.

Noch sei nicht restlos geklärt, wer tatsächlich die Pistole auf das andere Auto gerichtet hat, sagt Hoffmann. Einer der Beteiligten sei zwar im Besitz eines sogenannten "kleinen Waffenscheins" für solche Schreckschusswaffen, ob er aber auch selber abgedrückt hat, steht noch nicht fest. "Er müsste aber wissen, dass man damit nicht so einfach in der Gegend rumschießen darf", sagt Hoffmann. Ein Strafverfahren ist deshalb eingeleitet, dem Schützen und möglicherweise auch dem Waffenhalter droht ein Bußgeld.

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