Postangestellter darf trotz Fahrverbots wieder Briefe ausfahren

Daun · Gnädig hat sich das Amtsgericht Daun am Mittwoch gegenüber einem 23-jährigen Postangestellten aus dem Kreis gezeigt, der wegen Alkohols am Steuer (1,499 Promille) im Dezember seinen Führerschein verloren hatte. Es erlaubt ihm nun wieder Dienstfahrten, um seinen Job nicht zu verlieren.

(mh) Üblicherweise werden solche Ausnahmen nur bei Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr zugelassen. Seinen Führerschein erhält er erst Mitte August wieder. Zudem muss er 1200 Euro Geldstrafe zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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