Prozess: Schlafende missbraucht – 32-jähriger Eifeler erhält Bewährungsstrafe

Trier/Hillesheim · Weil er schlafende Frauen sexuell missbraucht hat, hat das Landgericht Trier einen 32-jährigen Mann aus der Verbandsgemeinde Hillesheim zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Er hatte die Taten gestanden.

Trier/Hillesheim. Erleichtert, dass es vorbei ist, ruft die blonde Frau "Auf Wiedersehen" und wendet sich zum Gehen. Als sie schon fast aus der Türe ist, dreht sie sich wieder um und nimmt ihren Abschiedsgruß zurück. Sie will die Menschen in diesem Saal des Landgerichts Trier lieber nicht wiedersehen. Vor allem nicht den jungen Mann, der in Jeans und Ringelpulli mit gesenktem Kopf auf der Anklagebank sitzt und wenig später von dem Vorsitzenden Richter Armin Hardt zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wird.

Der 32-Jährige aus der Verbandsgemeinde Hillesheim hatte wenige Stunden zuvor gestanden, ihr und einer anderen Frau das angetan zu haben, was ihm vorgeworfen wurde: "sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen". Damit ersparte er den Frauen lange Vernehmungen und viele unangenehme Details.

Dennoch ist die 48-Jährige sichtlich aufgewühlt, während sie sich an jenen fast drei Jahre zurückliegenden Tag erinnern muss, an dem der Übergriff geschah. Der 32-Jährige - ein Freund ihres Sohnes - war damals noch Zeitsoldat bei der Bundeswehr. Weil sie gemeinsam Karneval feiern wollten, hatte der Sohn seinen Kameraden in ihr Moseldorf mitgebracht. Nach einer langen Nacht feierte die Familie mit Gästen zu Hause weiter. Gegen 14 Uhr legte sich die Mutter dann schlafen. Geweckt wurde sie - noch benommen vom Alkohol - von einer Berührung im Intimbereich.

Als sie zu sich kam, musste sie feststellen, dass es der Freund ihres Sohnes war, der "seine Hände da hatte, wo sie nicht hingehören". Sie habe ihn aufgefordert, das sein zu lassen und zu gehen. Das habe er getan. Psychische Schäden habe sie keine davongetragen, sagt sie.

Das andere Opfer hingegen schon. Auch diese Frau - eine junge Soldatin - hat er im Schlaf unsittlich berührt. Der bereits vier Jahre zurückliegende Vorfall ereignete sich während eines Bundeswehreinsatzes in Sarajevo (Bosnien Herzegowina). Nach einer Feier im Militärcamp hatte der angetrunkene Soldat sich in das im Frauentrakt liegende Zimmer seiner Kameradin geschlichen, wo er sie bekleidet auf ihrem Bett schlafend vorfand. Er griff unter ihren Pullover, öffnete den BH und versuchte, sie zwischen den Beinen zu berühren. Davon wachte die junge Frau auf.

Geistesgegenwärtig sprang sie aus dem Bett, schnappte sich den Schlüssel, lief zur Tür, schloss den Soldaten ein und rief um Hilfe. Der Angeklagte flüchtete durchs Fenster. Bei ihr löste dieses Erlebnis schwere seelische Probleme aus. Obwohl dies einer Gutachterin zufolge auch mit einer psychischen Vorbelastung zu tun hat, wurde dem Angeklagten dies bei der Urteilsfindung negativ angerechnet. Ebenso wie die Tatsache, dass er die Tat im Moselort trotz des bereits gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahrens beging. Strafmildernd wirkte sich hingegen sein Geständnis aus und auch, dass er sich bei der Soldatin entschuldigte.

"Ich bin mir bewusst, dass ich viele Dummheiten gemacht habe. Das tut mir leid", sagte der 32-Jährige. Er habe daraus gelernt. Das Gericht hat an die vierjährige Bewährungszeit die Bedingung geknüpft, dass er eine Psychotherapie macht - um ihn vor weiteren Straftaten zu bewahren.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort