Prozess: Serieneinbrecher in der Eifel drohen vier Jahre Haft

Daun/Trier · Die Beweisaufnahme ist abgeschlossen - über Urteil und Strafmaß wird noch beraten: Im Eifeler Einbruchsprozess hat das Landgericht Trier die Beweisaufnahme abgeschlossen. Das Verfahren wurde auf die 29 Fälle reduziert, die der 24-jährige Angeklagte gestanden hatte. Nächste Woche wird das Urteil verkündet.

Daun/Trier. Auch wenn die genaue Entscheidung des Gerichts noch nicht feststeht, zeichnet sich für den jungen Angeklagten eine Freiheitsstrafe "so um die vier Jahre" ab. Staatsanwalt Christian Schmidt hatte in seinem Plädoyer am jüngsten Verhandlungstag für die 29 eingestandenen "Brüche" vier Jahre Haft beantragt. Verteidiger Christian Hölzer bat um ein etwas milderes Urteil: Drei Jahre und sechs Monate seien angemessen.
Als Motiv für seine nächtlichen Beutezüge nannte der 24-Jährige Angeklagte chronischen Geldmangel, verursacht durch seine Spielsucht. Der türkische Staatsangehörige lebte zuletzt bei seinen Großeltern in Gerolstein, nachdem er sich mit dem Vater überworfen hatte. Laut Anklageschrift soll er zwischen Dezember 2012 und Mai 2014 teils allein, teils mit Komplizen, 53 mal in Schulen, Kindergärten, andere öffentliche Einrichtungen und auch in Privaträume eingedrungen sein. Die Tatorte lagen in Gerolstein, Daun, Hillesheim, Stadtkyll, Prüm, Birresborn und Jünkerath. Der Wert des Diebesguts wird auf rund 12 000 Euro geschätzt.
Ungleich höher liegt der bei den Einbrüchen an Gebäuden und Einrichtungen hinterlassene Sachschaden von über 100 000 Euro. Einige der Einbrüche scheiterten oder es fand sich keine nennenswerte Beute. Aber auch bei diesen Versuchen war der Sachschaden meist erheblich.
Zum Prozessauftakt im November hatte der Angeklagte 18 von insgesamt 53 Taten gestanden. Die restlichen Fälle schob er zunächst drei Komplizen zu, gegen die noch gesondert verhandelt wird.
Über mehrere Verhandlungstage hielt der 24-Jährige an der Version von "nur" elf Einbrüchen fest. Dann folgte im Dezember ein Sinneswandel, und er erhöhte die Zahl der gestandenen Taten auf nunmehr 29 - und dabei blieb er.
Für die Dritte Große Strafkammer unter Vorsitzendem Armin Hardt wurde das rund zwei Monate dauernde Verfahren zur Fleißarbeit mit einem wahren Zeugenmarathon. Geschädigte Privatleute, die amtlichen Vertreter von betroffenen öffentlichen Einrichtungen und die ermittelnden Polizeibeamten mussten gehört werden. Nach acht Verhandlungstagen und 82 vernommenen Zeugen war nun Schluss. Die restlichen 24 Fälle, die der Angeklagte abstreitet, wurden zunächst zurückgestellt. Möglicherweise kommen sie aber beim Verfahren gegen die mutmaßlichen Mittäter auf den Verhandlungstisch. Das Urteil wird am 21. Januar verkündet.

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