Prozess um Drogenhandel: Angeklagter aus der Vulkaneifel sieht sich als Opfer

Trier/Daun · Wegen Drogenhandels steht ein 24-Jähriger aus der Vulkaneifel vor Gericht. Er ist weitgehend geständig, beruft sich aber auf eine eigene Drogenabhängigkeit.

Amphetamin, Kokain, Cannabisprodukte und Kräutermischungen: Die Angebotsliste des jungen Mannes war lang - die Ware bezog er weitgehend aus den Niederlanden, vieles mixte er zu Hause aus Grundsubstanzen zusammen.

Am zweiten Verhandlungstag vor der Ersten Großen Strafkammer hatte er eingeräumt, von Herbst 2013 bis Sommer 2016 im großen Stil mit den illegalen Betäubungsmitteln (BTM) hantiert und gehandelt zu haben. Doch von Beginn an legte er Wert auf die Feststellung, dass er selbst drogenabhängig gewesen sei und er nur aus der Not dieser Abhängigkeit den Handel aufgezogen habe.

Zur Frage der Abhängigkeit hatte sich der Angeklagte selbst widersprüchlich verhalten: Schon vor dem Prozessbeginn sollte ihn der psychiatrische Sachverständige Dr. Harald Lang untersuchen, was der Angeklagte zunächst ablehnte.

Am dritten Verhandlungstag kam der beauftragte Facharzt dann noch zu seinem Auftritt. Hinzugezogen wurde zudem der medizinische Eingangsbericht der Justizvollzugsanstalt (JVA) Trier, wo der Angeklagte seit Juli vergangenen Jahres in Untersuchungshaft sitzt. Laut Befund wurden beim Haftantritt im Körper des 24-Jährigen Kokain, Amphetamin und Cannabis nachgewiesen.

Nach einem weiteren Test 14 Tage später waren die BTM-Spuren verschwunden. Für den Facharzt ist dies einer von mehreren Hinweisen, dass etwas mit dem angeblich jahrelangen und suchtbedingten Dauerkonsum nicht stimmen kann. Hinzu kommt die Tatsache, dass der Angeklagte schon nach zwei Tagen in Haft und ohne Rauschmittel die angebotenen Beruhigungsmittel ablehnte. Lang: "Dies spricht gegen eine Abhängigkeit."

Dagegen spreche auch das Verhalten des jungen Mannes vor seiner Festnahme: kein Rückzug aus dem öffentlichen Leben, durchstrukturierte Tagesabläufe, täglich kilometerweite Spaziergänge mit dem Hund. Fazit des Sachverständigen: "Der Angeklagte mag zwar selbst über längere Zeiträume regelmäßig konsumiert haben, aber die Kriterien für eine Abhängigkeit und für die Anordnung einer Therapie sehe ich nicht erfüllt."

Die Verhandlung wird am 5. April, 9 Uhr, fortgesetzt. Ob die Verteidigung dann angesichts des Gutachtens mit einem Antrag kontert, ist offen, aber nicht unwahrscheinlich.

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