Prozess um Fahnenflucht erneut verschoben

Daun · Der 22-jährige ehemalige Wehrpflichtige, dem Fahnenflucht vorgeworfen wird, ist am Mittwoch erneut nicht zum Gerichtstermin in Daun erschienen – wie bereits im August 2010.

Richter Hans Schrot hat daraufhin einen neuen Verhandlungstermin angesetzt: Mittwoch, 27. April. Zugleich wird dem Angeklagten eine neue Vorladung zugestellt. Erscheint der im Ruhrgebiet lebende Mann wieder nicht, kommt er - falls ihn die Polizei fasst - in Untersuchungshaft und wird nach Trier verlegt. Von dort wird er zum nächsten Gerichtstermin nach Daun gebracht. Zunächst aber setzen Justiz und Polizei auf die "sanfte" Tour. "Am Tag vor der Verhandlung wird die Polizei bei ihm klingeln, ihn mitnehmen und ihn in Daun vorführen", sagt Schrot. Auf das Strafmaß für das eigentliche Vergehen der Fahnenflucht oder zumindest des unerlaubten Fernbleibens von der Truppe wirkt sich sein Nichterscheinen vor Gericht nicht aus. Der heute 22-Jährige, der in Gerolstein stationiert war, war 2010 drei Mal und für insgesamt 29 Tage der Truppe ferngeblieben und tauchte anschließend für Monate unter.

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