Prozess „Die bekamen wohl den Hals nicht voll“ – So verlief der jüngste Prozesstag im Verfahren um schwereren Raub an Gerolsteiner Versicherungsmakler
Gerolstein/Trier · Vor dem Trierer Landgericht hat der Prozess um den schweren Raub an einem Gerolsteiner Versicherungsmakler die Zielgerade erreicht.
Zur Erinnerung: Angeklagt sind die drei jungen Männer Y., P. und W. aus dem Raum Gerolstein. Sie hatten am 17. Juni 2022 in Gerolstein den 56-jährigen geschädigten Hauptzeugen und Nebenkläger in ein von Y. geführtes Shisha-Tabakgeschäft gelockt und ihn dann so lange bedroht und misshandelt, bis er sämtliche Kreditkarten mit PIN-Nummern herausrückte. Initiator der Tat war Y, der damals unter hoher Verschuldung und Gläubigerdruck litt. Er hatte die ihn zuvor unbekannten Mitangeklagten eigens für die schwerkriminelle Aktion als Helfer angeheuert. Schon am zweiten Verhandlungstag räumten die Angeklagten die Tat ein, allerdings da und dort verbunden mit einigen „Entschuldigungsgründen“ wie Schuldendruck bei Y. oder Drogensucht bei P.
Drei Mal im Ansatz stecken blieb allerdingsder Versuch, sich beim Überfallenen zu entschuldigen. Die Worte der Reue kamen auf der Gegenseite wohl nicht so sehr an.
Von der abgehobenen Hauptbeute in Höhe von rund 57 000 Euro konnten noch 21.000 Euro von der Bank zurückgeholt werden. Auf eine weitere Geldforderung in Höhe von 400.000 Euro, in Monatsraten an Y. zahlbar und als Spende „getarnt“, ging der Überfallene nur zum Schein ein. Stattdessen verständigte er die Polizei, für die dann die vermeintliche Geldübergabe im Juni 2022 zur fahndungstechnischen Steilvorlage wurde. Dazu ein Polizeizeuge: „Die bekamen wohl den Hals nicht voll.“
Am jüngsten Verhandlungstag traten ausschließlich beteiligte Polizeibeamte als Zeugen an. Damals im Einsatz waren mehrere Polizeiinspektionen sowie die Kriminalinspektionen Trier und Wittlich. Ein Kripobeamter schilderte nun als Zeuge die Vernehmung des 56-Jährigen kurz nach der Tat. Er sei insgesamt gefasst gewesen, habe aber oft auch schwere Betroffenheit gezeigt. Der Zeuge: „Er lieferte klare Hinweise wie auf den VW Golf des Angeklagten Y., auf dessen Ladengeschäft, den Tatort in Jünkerath oder auch auf die Sache mit den Verwendungshinweisen „Spende“ auf den Überweisungen, die wohl eine freiwillige Zahlung ebenso vorgaukeln sollten wie die Vermerke „Wir danken ihnen für Ihre Unterstütztung“.
Ein Wittlicher Kriminalbeamter über den Zugriff: „Bei der Festnahme war der Angeklagte Y. gefasst und kooperativ.“ Ergänzend verlas der Vorsitzende Richter Armin Hardt Vernehmungsprotokolle von unbeteiligten Personen aus dem Umfeld des Angeklagten Y.; aufgezeigt werden darin auch dessen Bemühungen, geeignete Mithelfer zu finden.
Das Verfahren wird am 15. Februar, 9.30 Uhr, mit einem psychiatrischen Gutachten fortgesetzt. Es geht um die Frage, ober der Angeklagte P. tatsächlich bei der Tat so unter Drogen stand, dass er sich heute an keine Details mehr erinnern kann. Mit dem Urteil ist am 27. Februar zu rechnen.