Prozess Ein Internet-Chat mit Folgen: Wusste der Angeklagte, dass seine Chatpartnerin erst zwölf war?

Daun · Ein Eifeler muss erneut vor Gericht, weil der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs nicht geklärt werden konnte.

 Um einen eindeutig zweideutigen Chatverlauf per Internet geht es vor Gericht. War es sexueller Missbrauch?

Um einen eindeutig zweideutigen Chatverlauf per Internet geht es vor Gericht. War es sexueller Missbrauch?

Foto: dpa/Silas Stein

Das Delikt, wessen er sich schuldig gemacht haben soll, hätte dem 39-jährigen Angeklagten aus dem Vulkaneifelkreis eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten einbringen können. Da aber die Zeugin, ein zwölf Jahre altes Mädchen aus Wuppertal, nicht erschienen war, „kann ich das Verfahren nicht einstellen, ohne das Mädchen gehört zu haben“, sagt Richterin Julia Schmitz-Garde, nachdem der Angeklagte gehört worden war.