Prozess wegen Hurenhandels: Gericht spricht Angeklagte frei

Zwei Cochemern wird vorgeworfen, bandenmäßig in den Handel mit Prostituierten verwickelt zu sein. Jetzt hat sie das Amtsgericht freigesprochen - aus Mangel an Beweisen.

Cochem. Eine Frau und ein Mann aus Cochem, beide 43 Jahre alt, sollen eine 20 Jahre alte Rumänin in die Prostitution getrieben haben. Die 20-Jährige habe zuerst in Senheim in einem Bordell gearbeitet und sei später von den beiden Angeklagten und einem Dritten an einen Zuhälter nach Wittlich verkauft worden. Dort habe sie sich in einem Nachtklub weiter prostituieren müssen. Im Prozess am Cochemer Amtsgericht spricht Strafrichter Wilfried Johann die Angeklagten frei - aus Mangel an Beweisen, und weil die Hauptbelastungszeugin, die 20-jährige Rumänin, und andere Zeugen nicht aufzufinden sind. Es fehle jegliche Grundlage, sich ein Urteil bilden zu können, so der Richter. Die Angeklagten streiten die Vorwürfe ab. Der 43-Jährige erklärt vor Gericht: "Mir sagen die Namen, die hier fallen, überhaupt nichts." Er habe lediglich damals mit der Angeklagten eine Beziehung gehabt, habe aber nicht mir ihr zusammengelebt.

Dem Gericht liegt als Beweis lediglich das Vernehmungsprotokoll der jungen Rumänin aus dem Jahr 2006 vor. Die Vernehmung ist von einer Wittlicher Richterin geführt worden. Nach den Angaben im Vernehmungsprotokoll sei die 20-Jährige in Rumänien noch zur Schule gegangen. Über Bekannte ihres Vaters sei der Kontakt zu einer gewissen Tatjana aus Deutschland entstanden. Es sei gut für rumänische Frauen, in Deutschland zu arbeiten, habe sie von Tatjana gehört. Diese brachte sie dann mit Hilfe eines anderen Mannes nach Deutschland. Für den Transport habe sie 275 Euro bezahlen müssen.

In welchen Bordellen sie genau gearbeitet hat, bleibt unklar. Die Ausführungen der jungen Frau sind lückenhaft, an einigen Stellen widerspricht sie sich. Sie sei zunächst in einer Bar, in der die Angeklagte gearbeitet habe, gelandet. Dort mussten sie im Eingangsbereich in Unterwäsche auf Freier warten. Eine Stunde kostete 150 Euro, eine halbe Stunde 110 Euro. Das Geld hätten die Mädchen sofort abgeben müssen. Später habe die Angeklagte sie an einen Zuhälter in Wittlich verkauft. In Wittlich habe es ihr besser gefallen, heißt es im Protokoll. Die Chefin des Wittlicher Nachtklubs habe ihr zwischendurch Geld gegeben. Sie habe keinen Pass mehr gehabt, so dass sie nicht zurück nach Rumänien konnte.

Wo sich die junge Frau derzeit aufhält, ist unklar. Mit einem Urteil könne man nicht warten, bis sie oder andere Zeugen gefunden sind, erklärt der Richter und fügt hinzu: "Die Angeklagten haben ein Anrecht darauf, dass das Verfahren abgeschlossen wird. Sie sind vom Vorwurf des Menschenhandels freigesprochen."

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