Schuldunfähig? Prozess wegen schwerer Brandstiftung - Frau legt aus Angst vor Wahnbildern Feuer

Trier/Gerolstein · Wegen des Vorwurfs der besonders schweren Brandstiftung verhandelt das Landgericht gegen eine 31-jährige Frau. Mit einer Freiheitsstrafe muss die Triererin dennoch nicht rechnen.

Prozess wegen schwerer Brandstiftung - Frau legt aus Angst vor Wahnbildern Feuer
Foto: dpa/Britta Pedersen

„Feuerwehr löscht Krankenhausbett“ lautete die Überschrift eine TV-Berichts vom 15. März 2019. Im Gerolsteiner Krankenhaus sei aus noch ungeklärter Ursache ein Bett in Brand geraten, hieß es darin. Der betroffene Flur der Klinik sei evakuiert worden, die Feuerwehr habe die Situation schnell unter Kontrolle gehabt.

Der Vorfall am späten Nachmittag des 13. März hat nun ein Nachspiel vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Trier. Staatsanwältin Susanne de Renet wirft der 31-jährigen Beschuldigten vor, am 13. März in einem Patientenzimmer des Krankenhauses Gerolstein eine Bettdecke angezündet zu haben. Durch den folgenden Brand sei ein Sachschaden von rund 30 000 Euro entstanden.  Acht Krankenhausmitarbeiter und Patienten hätten leichte Rauchvergiftungen erlitten. Die Staatsanwältin geht davon aus, dass die Beschuldigte im Zustand der Schuldunfähigkeit handelte. Es handelt sich daher um ein sogenanntes Sicherungsverfahren, bei dem über die unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus entschieden werden muss.  Die Frau befindet sich seit dem Vorfall in einstweiliger Unterbringung im Landeskrankenhaus Nette-Gut.

Der Beschuldigten ist ihre Beeinträchtigung anzumerken. Als sie in den Saal geführt wird, mustert sie misstrauisch die Anwesenden. Sie spricht langsam und bedächtig, Reden fällt ihr  schwer. Der Lebenslauf der 31-Jährigen besteht aus Tiefpunkten, von der Sonderschule, abgebrochenen Ausbildungen zur Altenpflegerin und Hauswirtschafterin, Hilfsstellen, Berufsunfähigkeitsrente, einer gescheiterten Ehe und einer zweiten, bei der die Scheidung läuft. Das ständige Gefühl, am Tod der Mutter schuld zu sein, und dann die zahlreichen Suizidversuche.

„Ich hab‘s mit Strangulieren, Scherbenschlucken und Tabletten versucht“, sagt sie. Nach dem letzten Selbstmordversuch mit Tabletten lag sie drei Monate im Koma. Danach „sah ich diese Bilder und hörte bis zu sechs verschiedene Stimmen“. Was sie denn von ihrer Krankheit so wisse, fragt die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz. Antwort: „Man hat mir was von Schizophrenie und Borderline gesagt, ich weiß aber nicht, was das sein soll.“

Dann beschreibt die Beschuldigte ihre Welt: „Früher bestand mein Leben nur darin, mich umzubringen und zu meiner Mutter zu kommen.“ Nach dem letzen Selbstmordversuch sei die Angst vor diesen schwarzen Mafiagestalten dazugekommen. „Die wollen mich umbringen, aber das will ich selber entscheiden.“ Wegen neuer Selbstmordgedanken habe sie sich im März in die Gerolsteiner Psychiatrie einweisen lassen. Sie kam in ein Zimmer mit zwei Mitpatientinnen.

Die 31-Jährige: „Dann kam der 13. März, ich war allein im Raum. Plötzlich erschienen lauter schwarz gekleidete Mafialeute mit Messern, Schlagstöcken und Pistolen. Die wollten mich umbringen. Dann sagte eine Stimme, ich müsse ein Feuer legen um diese Leute zu verbrennen, dann würde ich sie los.“ Mit ihrem Feuerzeug  zündete die Raucherin daraufhin eine Bettdecke an und ging in den  Aufenthaltsraum. Dort habe  die Stimme sie gelobt – „nun sind die raus“.

Eine Krankenschwester des Hauses schildert im Anschluss, wie sie erst Brandgeruch bemerkte, dann auf dichten Qualm und Flammen im betroffenen Zimmer 101 stieß – „der Raum war zum Glück leer“  – und wie man  die Evakuierung der Station einleitete.

Es folgt eine einstündige Sitzungspause, weil eine geladene Zeugin nicht erschienen ist. Doch als Vorsitzende Petra Schmitz danach die Sitzung erneut eröffnet, tut  sie das vor ungewohnt leerer Anklagebank. Die Beschuldigte fehlt. Die Frau habe in der Pause einen Kollaps erlitten und befinde sich nun im Trierer Klinikum Mutterhaus, verkündet Schmitz. Der Tag ist gelaufen. Drei wartende Zeugen müssen unverrichteter Dinge wieder heimfahren. Und der psychiatrische Sachverständige Wolfram Schumacher-Wandersleb vom Nette-Gut empfiehlt, die kranke Beschuldigte künftig nicht mehr in den fensterlosen Angeklagtenraum im Landgerichtskeller zu stecken.

Die Verhandlung wird am 29. Oktober, 9 Uhr, fortgesetzt.

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