Rahmen für Windräder

BITBURG-PRÜM/DAUN. (mr) Die Aussagen des Raumordnungsplans für die Region Trier hinsichtlich der Nutzung der Windenergie entsprechen den gesetzlichen Anforderungen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Das Urteil gilt auch für mögliche Antragsverfahren im Landkreis Daun.

Aufgrund der Klage eines Windkraftbetreibers aus Trier gegen den Kreis Bitburg-Prüm auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Windkraftanlage in Heckhalenfeld (Verbandsgemeinde Prüm) hat sich das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig mit der Frage auseinander gesetzt, ob die im Regionalen Raumordnungsplan für die Region Trier getroffenen Aussagen hinsichtlich der Nutzung der Windenergie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dies bejahte das BVerwG in seiner Entscheidung vom 27. Januar und schuf damit Rechtssicherheit für die künftige Entwicklung der Windkraft in der Region Trier und damit auch im Kreis Bitburg-Prüm (der TV berichtete). Die für den Kreis Bitburg-Prüm im Regionalen Raumordnungsplan vorgesehenen 49 Entwicklungsbereiche mit rund 1329 Hektar Fläche sowie die vorgesehenen Ausschlussbereiche für die Nutzung der Windenergie gewähren nun einen verbindlichen Rahmen für die künftige Entwicklung. Die bisherige Genehmigungspraxis des Kreises Bitburg-Prüm, die in den vergangenen zwei Jahren in mehr als 20 Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Trier und dem Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigt wurde, ist nunmehr auch vom Bundesverwaltungsgericht für rechtmäßig befunden worden. Konsequenzen hat die Entscheidung auch für die noch beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz anhängigen Verfahren, welche die Standorte in Malbergweich (Verbandsgemeinde Kyllburg) und Großlangenfeld VG Prüm betreffen, sowie für weitere Widerspruchs-Verfahren, die noch nicht beim Verwaltungsgericht anhängig sind. Im Kreis Bitburg-Prüm wurden bisher insgesamt 131 Windkraftanlagen errichtet und weitere 128 genehmigt. Der Prümer Verbandsgemeinde-Bürgermeister Aloysius Söhngen nahm das Leipziger Urteil mit großer Genugtuung zur Kenntnis. Der Spruch stelle sicher, dass "kein weiterer Wildwuchs mehr möglich" sei. Während bei der Kreisverwaltung Daun kein Verfahren anhängig ist, meldet der Kreis Bernkastel-Wittlich fünf Verfahren, die zur Zeit beim Oberverwaltungsgericht anhängig sind. Dabei handelt es sich unter anderem um Standorte in Kleinich-Fronhofen, Veldenz und Minheim. Vier weitere Verfahren schlummern noch auf Verwaltungsebene.

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