Raub, Diebstahl und Kneipenschlacht

Trier/Hillesheim · Vor dem Landgericht Trier haben sich drei Männer aus Hillesheim zu verantworten, denen Raub, Körperverletzung und Diebstahl vorgeworfen wird. Da die Angeklagten geständig sind, wird das Gericht schon heute das Urteil verkünden.

Trier/Hillesheim. Die Angeklagten St. (28), sein Halbbruder V. (31) und A. (31) sind bei Justitia längst keine Unbekannten mehr. Während die beiden Halbbrüder keiner geregelten Beschäftigung nachgehen, lebt A. privat und beruflich in geordneten Verhältnissen.
Das Vorstrafenregister von St. und V. ist so umfangreich, dass Armin Hardt, Vorsitzender Richter der Dritten Großen Strafkammer, über eine Stunde zum Vorlesen benötigte. Beide Delinquenten sitzen seit Dezember 2014 in Untersuchungshaft. St. kann zudem auf eine ausgiebige Drogenkarriere zurückblicken.
Kürzer, aber auch nicht kurz, war die Anklageschrift von Staatsanwalt Christian Hartwig. Alle Tatvorwürfe wurden später von den Angeklagten wie folgt eingeräumt:
Im stark alkoholisierten Zustand schlagen St. und A. am 6. April 2014 einen Mann nieder mit dem Ziel, ihn auszurauben. Sie finden seine Scheckkarte, aber nicht die dazu gehörende PIN. Deshalb werfen sie die Karte weg und lassen das Opfer mit einer stark blutenden Kopfwunde zurück.
Bei einem nächtlichen Streifzug am 13. Juni 2014 stehlen St. und A. aus dem offenen Führerhaus eines LKWs eine Geldbörse, während der Fahrer durch Ladearbeiten abgelenkt ist. Am gleichen Abend entwenden sie aus einem Zelt in einem Vorgarten, in welchem der Bestohlene schläft, eine Geldbörse mit zehn Euro und einer Scheckkarte, die sie jedoch mangels PIN nicht verwenden können.
In einer Gaststätte gerät der Angeklagte St. am 6. Juni 2014 mit einer Besucherin in Streit und ohrfeigt sie. Als fünf andere Gäste versuchen einzugreifen, werden sie von St. und seinem inzwischen dazugekommen Halbbruder V. heftig attackiert, wozu sich die beiden mit der Terrassenbestuhlung der Gaststätte bewaffnen. Es gibt mehrere Verletzte.
Der Angeklagte A. stiehlt am 4. Juni 2014 zusammen mit einem unbekannten Komplizen Dieselkraftstoff aus einem abgestellten LKW. Die geschädigte Firma beziffert die Menge auf rund 450 Liter. Vor Gericht erklärt A., dass er nur 50 Liter für sich behalten habe. Der Löwenanteil sei an den Komplizen gegangen, den er nicht nennen wolle.
Ursprünglich hatte die Dritte Kammer mindestens vier Verhandlungstage mit einer Reihe von Zeugen vorgesehen. Stattdessen einigten sich die Verfahrensbeteiligten für jeden Angeklagten auf eine garantierte Maximalstrafe, die nicht überschritten werden soll, wenn der Betreffende gesteht. Dies erklärt im vorliegenden Fall auch die schnelle Geständnisbereitschaft der Angeklagten. Diese Verständigung im Strafverfahren ist kein "krummer Deal", sondern ein in der Strafprozessordnung genau geregeltes Verfahren, um Verfahren nicht unnötig in die Länge zu treiben (Prozessökonomie).
Die Verhandlung wird am heutigen Dienstag, 14. Juli, 10 Uhr, fortgesetzt. Das Urteil ist am Nachmittag zu erwarten.