Recht Eine Hausdurchsuchung mit Folgen

Daun/Gerolstein · Ein 74-Jähriger hat die Polizei auf Schadensersatz verklagt, weil bei einer Durchsuchung seine Heizung beschädigt sein soll. 

(lyv) Er habe gegen das Kriegswaffengesetz verstoßen, behaupteten die Nachbarn und zeigten einen 74-Jährigen aus Gerolstein an. Denn der Mann, so der Vorwurf, sollte unter anderem auch ein Sturmgewehr besitzen. Daraufhin erschien die Polizei mit acht Polizisten und durchkämmte – ausgestattet mit einem Durchsuchungsbefehl – das gesamte Haus. Der Einsatz in Gerolstein sorgte wegen des vergleichsweise großen Polizeiaufgebots für Aufsehen. Nachbarn kamen nach draußen, Schaulustige wurden angelockt, Handys gezückt, Bilder gemacht, Nachrichten versandt. Die Waffen, die sich im Haus befanden, bewahrte der Mann jedoch regelkonform auf und besaß auch die dazugehörigen Waffenscheine.  Vom besagten Sturmgewehr keine Spur.

Angeblich sollte auf dem Grundstück der Nachbarn auch noch eine Bombe versteckt sein, behaupten diese. Parallel zur Hausdurchsuchung wurde auch danach gesucht. Gefunden wurde nichts.

Richterin Julia Schmitz-Garde hat daraufhin in einem Prozess die Nachbarn wegen Verleumdung verurteilt, die Berufung läuft aber noch. Das Verfahren gegen den 74-Jährigen (Verstoß gegen das Waffengesetz) wurde im Sommer 2017 eingestellt.  Allerdings stellte der Gerolsteiner Hausbesitzer im Herbst 2016 einen Schaden an seiner Heizungsanlage fest. Da bei der Hausdurchsuchung die Polizisten unter anderem auch Fotos vom Heizungskeller machten, ging der Mann davon aus, dass diese den Schaden verursacht hatten, „weil sonst niemand da drin war“.

Vier Mal habe er beim zuständigen Polizeibeamten angerufen, aber ihn nie erreicht. Daraufhin habe er Rechtsanwalt Albert Hacken aus Gerolstein aufgesucht. Dieser riet ihm, einen Kostenvoranschlag einzuholen, den er dann der Staatsanwaltschaft zukommen lassen solle. Der Anspruch auf Schadensersatz über rund 1500 Euro wurde jedoch abgewiesen. Die Staatsanwaltschaft erhob stattdessen Anklage gegen den Hausbesitzer, eine falsche Aussage gemacht zu haben. Das weist dessen Anwalt zurück:  „Meinem Mandanten war nicht daran gelegen, eine Straftat zu begehen“, sagt Hacken. Auch musste er einräumen, dass die Bilder im Keller von außen gemacht wurden, was er anfangs nicht wusste, die Polizei jedoch immer erklärte.  Oberamtsanwalt Helmut Ayl ließ es dann auf eine Weiterführung der Verhandlung nicht mehr ankommen, das Verfahren wurde eingestellt.

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