Reuiger Verkehrssünder

DAUN. (vog) Ein 41-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Daun ist wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden. Er hatte einen Unfall verursacht, bei dem ein Motorradfahrer schwer verletzt wurde.

Der Unfall passierte am 11. Oktober 2006 gegen 15.14 Uhr auf der B 257 zwischen Wallenborn und Weidenbach. Der Angeklagte kam mit einem Kleintransporter aus Richtung Bitburg und wollte auf die L 29 in Richtung Salm abbiegen. Den entgegen kommenden Motorradfahrer übersah er dabei völlig, nahm ihm die Vorfahrt und es krachte. Bei dem Crash wurde der Motorradfahrer schwer verletzt. Er erlitt mehrere Knochenbrüche und tiefe Wunden. "Die fahrlässige Körperverletzung ist nicht anzuzweifeln", sagte Richter Hans Schrot. Staatsanwalt Klaus Pallien warf dem Angeklagten vor: "Bei entsprechender Sorgfalt hätten Sie den Unfall vermeiden können, weil der Motorradfahrer bereits längere Zeit in Ihrem Sichtbereich fuhr." Der mittlerweile arbeitslose und nicht vorbestrafte Angeklagte räumte sein Fehlverhalten ein. Wegen seiner Arbeitslosigkeit wurde die ursprünglich geforderte Strafe von 900 Euro auf 600 Euro herabgesetzt. Da alle Beteiligten das Urteil noch im Gerichtssaal akzeptierten, ist es rechtskräftig.

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