RICHTIGES VERHALTEN IM KREISEL

Für FAHRZEUGFÜHRER gilt: Im Kreisverkehr fahrende Fahrzeuge haben Vorfahrt Einbiegende Autofahrer müssen die Vorfahrt achten, aber nicht blinken. Sie haben Vorrang vor Fußgängern. Ausbiegende Autofahrer müssen blinken und auf Fußgänger achten. Wer abbiegt, muss warten, wobei rote Markierungen auf der Fahrbahn kein Vorrecht der Fußgänger signalisieren. Für FUSSGÄNGER gilt: Immer nur an den Verkehr von einer Seite orientieren. Einbiegende Fahrzeuge haben vor dem Fußgänger Vorrang. Ausbiegende Fahrzeuge müssen anhalten. Um Missverständnisse zu vermeiden: Blickkontakt mit dem Fahrzeugführer aufnehmen und sich zum Beispiel durch Handzeichen bemerkbar machen. Rote Markierungen zeigen nur an, wo gegangen werden darf und beinhalten keinen Vorrang. Diese Regeln sollen bald in einem eigenen Kreisel-Paragraphen in der Straßenverkehrsordnung festgehalten werden.(red)

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort