Rodungfrist läuft aus

DAUN. (red) Die Untere Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung Daun weist darauf hin, dass gemäß den Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes die Frist für das Schneiden und Roden von Hecken am 28. Februar ausläuft.

In Ausnahmefällen genehmigt die Naturschutzbehörde eine Fristverlängerung bis 15. März. Anträge sind an die Untere Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung Daun, Telefon 06592-933261, zu richten.

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