Rothirsch verendet in Zaun: Kreisjagdmeister richtet Appell an Grundstückseigentümer

Boxberg · Der Kreisjagdmeister aus Kelberg-Köttelbach, Ulrich Umbach, ist betroffen und entsetzt. Nach zwei ähnlichen Vorfällen in Dreis-Brück im vorigen Jahr ist nun in Boxberg ein kapitaler Rothirsch im Drahtgeflecht eines liegen gebliebenen Zaunes zu Tode gekommen. Solche Tragödien dürften sich nicht wiederholen, mahnt er.

 Vermutlich hat der Rothirsch einen grausamen Todeskampf durchleiden müssen. Foto: Ulrich Umbach

Vermutlich hat der Rothirsch einen grausamen Todeskampf durchleiden müssen. Foto: Ulrich Umbach

Foto: Brigitte Bettscheider (bb) ("TV-Upload Bettscheider"

"Wer einmal mit eigenen Augen eine solche Todeskampfstätte gesehen hat, wird wohl Vorsorge treffen", hofft Ulrich Umbach. Und appelliert an die Eigentümer von Grundstücken in der freien Landschaft, alte, aufgegebene Zäune, Zaunreste und Gatter zu entsorgen. Sie seien zum Teil von Pflanzen überwuchert und würden vom Wild daher nicht wahrgenommen, erklärt er - "und stellen so eine große Gefahr dar."

Hintergrund des Appells des Jägers und Kreisjagdmeisters Ulrich Umbach sind drei Fälle innerhalb eines Jahres in zwei benachbarten Dörfern. Im vorigen Jahr waren in Dreis-Brück zwei Hirsche qualvoll verendet, nachdem sie beim Brunftkampf in Elektrodraht geraten waren und sich nicht mehr hatten befreien können. Nun machte der Jagdaufseher Michael Haubrich in Boxberg eine weitere traurige Entdeckung: Ein kapitaler Rothirsch hatte sich mit dem Geweih in einem alten Gatterzaun verfangen und sich schließlich im Drahtgeflecht erdrosselt. "Aufgewühlte Erde und abgeplatzte Baumrinde zeugen von dem grausamen Todeskampf, den der Hirsch durchleiden musste", berichtet Umbach. Leider blieben immer wieder Zaunreste in der Landschaft zurück, bedauert er.

Daher gebe es immer wieder Fälle, in denen Draht, besonders Stacheldraht, dem Wild zum Verhängnis werde. Hirsche und Rehböcke seien besonders betroffen. "Wenn ein Schutzzaun seine Funktion nicht mehr erfüllt, ist es die Verpflichtung des Eigentümers, den Zaun zu entfernen und den Draht zu beseitigen", betont der Kreisjagdmeister. Dafür bestehe eine gesetzliche Verpflichtung im Rahmen der Abfallbeseitigung und nach den Richtlinien des Tierschutzes.

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