Gesteinsabbau Entscheidung des Kreises zur Einschränkung des Gesteinsabbaus erhält Zuspruch von Arbeitsgemeinschaft

Daun · Die Arbeitsgemeinschaft Dauner Naturschutzverbände stellt sich hinter die Entscheidung des Kreises, dass weite Teile der Vulkaneifel für den Gesteinsabbau tabu sind.

 Laut Beschluss des Kreisausschusses sind weite Teile der Vulkaneifel zukünftig für den Gesteinsabbau tabu.

Laut Beschluss des Kreisausschusses sind weite Teile der Vulkaneifel zukünftig für den Gesteinsabbau tabu.

Foto: TV/Mario Hübner

Im vergangenen Oktober gab es nur eine Gegenstimme, als der Kreisausschuss entschied, dass der gesamte im Landesentwicklungsprogramm als „Erholungs- und Erlebnisraum mit landesweiter Bedeutung“ ausgewiesene Teil des Kreises künftig ein Ausschlussgebiet für weiteren Gesteinsabbau werden soll. Die Arbeitsgemeinschaft Dauner Naturschutzverbände (AGNV) gibt dem Kreis nun Rückendeckung.

Laut dem Beschluss des Kreisausschusses fällt ein großes Gebiet aus der Priorisierung der so genannten Rohstoffsicherung heraus, weiterer Abbau wird hier dann nicht genehmigt. Das Areal erstreckt sich von Ormont im Nordwesten bis Strotzbüsch im Südosten, von Bereborn bei Kelberg bis Densborn.

Mit Ausnahme eines Kalkabbaugebietes nordöstlich von Hillesheim werden demnach die Hälfte des gesamten Kreisgebietes und fast hundert Prozent der bisherigen vulkanischen Flächen künftig als vorbelasteter Raum deklariert.

Hier ist laut Kreisbeschluss nur noch Abbau erlaubt, der bereits rechtswirksam genehmigt wurde.Die AGNV betont jetzt, dass mit diesem Beschluss mehr verbunden sei als lediglich eine Absicht oder eine Empfehlung für den Kreistag: „Er ist für den Kreis bindend und legt den Rahmen für die Steuerung der künftigen Rohstoffnutzung durch den Regionalen Raumordnungsplan (RROP) der Region Trier abschließend fest.“

Der auf Landesgesetzgebung beruhende RROP habe ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Vorlage eines kreiseigenen Konzeptes gestanden, welches nun vorhanden sei. In bestehende Rechtspositionen der Eigentümer und Nutzer werde durch den Beschluss nicht eingegriffen.

Damit wendet sich die AGNV gegen Bedenken des Naturschutzbundes (Nabu), dass der Beschluss zu weitgehend sei und hierdurch ein mit den Grubenbetreibern ausgehandelter Kompromiss gefährdet werde (der TV berichtete). Vielmehr begrüßt die Arbeitsgemeinschaft verschiedener Naturschutzverbände die Entscheidung des Kreises ausdrücklich und nennt sie wegweisend: „Mit dem mit nur einer Gegenstimme verabschiedeten Teilplan des Landkreises zum RROP sind die in den Kreistag gewählten Vertreter und Vertreterinnen ihrer Verpflichtung nachgekommen, zum Wohle der Gesamtbevölkerung und ihrer Umwelt zu entscheiden. Ihre gemeinsame Aufgabe und die ihrer Vertreter in der Planungsgemeinschaft wird es jetzt sein, deren Mitglieder von der Notwendigkeit einer Übernahme des Kreiskonzepts in den neuen Regionalen Raumordnungsplan zu überzeugen.“

Norbert Leinung, Sprecher der AGNV, betont die grundsätzliche Argumentation: „An die verbindlichen politischen Beschlüsse, das Klima und die Ressourcen zu schützen, müssen sich auch kleine Unternehmen wie etwa die Abbaubetriebe der Eifel halten.“

Nicht nur der Tourismus, der im Vergleich zum Gesteinsabbau ein Vielfaches an Wertschöpfung für die Region leiste, werde durch den Stopp weiterer Genehmigungen gestärkt. Auch gehe es um den Grund- und Trinkwasserschutz. „In einer Tonne vulkanischen Lockergesteins befinden sich 200 Kilo Wasser als so genannte Erdfeuchte. Wer fünf Millionen Kubikmeter Lava abbaut, nimmt eine Million Kubikmeter Wasser fort.“ Zudem sei die Landschaft mit derzeit über dreißig schon genehmigten Gruben und Steinbrüchen über Gebühr belastet und beschädigt. „Zusätzliche Abbauflächen würden den bestehenden Konflikt nicht lösen, sondern erheblich verschärfen.“

In Richtung Nabu ist die Kritik der AGNV unmissverständlich: „Wie kann es sein, dass Naturschutzvertreter lieber einem Kompromiss zugunsten der Interessen der Abbauindustrie zustimmen als der Entscheidung des Kreisausschusses für einen umfassenderen Landschaftsschutz?“

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