Schafe besonders betroffen

Schwere Zeiten vor allem für Schafhalter auch im Landkreis Vulkaneifel: Die Blauzungenkrankheit grassiert, und ein Ende ist nicht in Sicht.

Daun. Noch vor kurzem kannten die wenigsten das Wort "Blauzungenkrankheit". Binnen weniger Wochen aber ist die Krankheit, die von Mücken übertragen wird und für den Menschen ungefährlich ist, vor allem für Schafhalter das alles beherrschende Thema geworden. Waren es 2006 noch zwei Fälle von Blauzungen-Krankheit, die das Veterinäramt des Kreises Vulkaneifel registrierte, sind es in diesem Jahr bis dato (Stand von gestern) 74 Schafhalter und 57 Rinderhalter, die betroffen sind. Fast stündlich würden neue Fälle gemeldet, berichtet Kreisveterinär Stephan Trutzenberg. Ende ist nicht in Sicht

Besonders dramatisch ist die Situation bei den Schafen, die Halter beklagen schon viele tote Tiere. Gegen die Krankheit kann nur wenig getan werden, so werden die Tiere mit Insekten abwehrenden Mitteln behandelt. Einen Impfstoff gibt es noch nicht, deshalb gehen Experten davon aus, dass die Krankheit sich zunächst weiter ausbreitet. Da die Krankheit durch Insektenstiche übertragen wird, kann erst bei Einbruch einer Kälteperiode mit Entlastung gerechnet werden. Ein Ende ist also noch nicht in Sicht. Bernd Feltges, Geschäftsführer des Kreisbauernverbands, bedauert die dramatische Entwicklung bei den Schafen, die bei den Rindern nicht so gravierend sei. Zwar seien auch Rinder betroffen, und die Tiere reagierten sehr unterschiedlich, berichtet Feltges. Festzustellen sei aber, dass der Großteil der Tiere relativ schnell wieder gesund werde. Die Kreisverwaltung weist noch einmal auf die Anzeigepflicht für die Tierhalter hin. Die 80-prozentige Beihilfe sei mittlerweile durch eine 100-prozentige Entschädigung für nachweislich an Blauzungenkrankheit (BT) verendete Tiere ersetzt. Sofortige Meldung an das Veterinäramt

Eine Entschädigung sei aber nur möglich, wenn für jedes Einzeltier der Nachweis erbracht wurde, dass es an BT verendet ist oder die Tötung angeordnet worden sei. Bei Schafen müsse die BT durch Blutprobe nachgewiesen worden sein und für jedes verendete Tier eine entsprechende tierärztliche Bescheinigung vorliegen. Bei Rindern müsse für jedes einzelne verendete Tier eine positive Blutprobe oder ein entsprechender Sektionsbefund vorliegen. Das Veterinäramt des Kreises weist erneut darauf hin, dass jeder Krankheitsverdacht bei Schafen, Ziegen und Rindern außer vom Tierarzt auch vom Halter sofort gemeldet werden muss, was auch telefonisch möglich sei. Eine schriftliche Mitteilung über jedes verendete Tier an das Veterinäramt muss vom Tierhalter sofort per Fax (06592/985033) oder E-Mail ( veterinaeramt@vulkaneifel.de) erfolgen. Die Amtstierärzte oder die beauftragten Tierärzte müssen die Möglichkeit haben, die verendeten Tiere zu sichten. Die Tiere dürfen daher nicht vor Ablauf von 24 Stunden nach Meldung an das Veterinäramt von der Tierkörperbeseitigungsanstalt (TBA) abgeholt werden. Weiterer Bericht auf Seite 4

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