Schienenbusunfall: Ermittlungen abgeschlossen

Die Staatsanwaltschaft Trier hat ihre Untersuchungen wegen des Unfalls im Juni 2009 bei Hohenfels-Essingen, als ein Schienenbus und ein Lastwagen kollidierten und es mehr als 30 Verletzte gab, abgeschlossen. Sie hat einen Strafbefehl gegen den LKW-Fahrer beantragt.

Hohenfels-Essingen/Trier. (sts) Samstag, 6. Juni 2009, kurz nach 9 Uhr, Kreisstraße 35 bei Hohenfels-Essingen: Ein LKW-Fahrer aus dem nordrhein-westfälischen Mechernich, auf dem Weg zur nahen Lavagrube, fährt auf einen unbeschrankten Bahnübergang. Von rechts rollt ein Schienenbus heran. Die Fahrzeuge stoßen zusammen, mehr als 30 Menschen werden verletzt, einige von ihnen schwer, es entsteht ein Sachschaden von rund 350 000 Euro. Den genauen Hergang des Unfalls hat die Staatsanwaltschaft Trier untersucht und am Donnerstag die Ergebnisse der mittlerweile abgeschlossenen Ermittlungen veröffentlicht.

Danach geht sie davon aus, dass der LKW-Fahrer deutlich schneller war als die bereits rund 100 Meter vor dem Bahnübergang erlaubten 20 Stundenkilometer. Einem von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenen Gutachten zufolge versuchte der Fahrer mit einer Geschwindigkeit von etwa 50 Stundenkilometern den Übergang zu überqueren, ohne dabei auf die Vorfahrt des aus Richtung Gerolstein kommenden Schienenbusses zu achten.

Trotz einer Notbremsung des Schienenbusfahrers war der Zusammenstoß nicht mehr zu vermeiden. Der Schienenbus wurde an der Front aufgerissen und entgleiste.

Die Staatsanwaltschaft Trier hat wegen dieses Sachverhaltes den Erlass eines Strafbefehls wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs und der fahrlässigen Körperverletzung beim Amtsgericht in Daun beantragt.

Gegen den LKW-Fahrer soll eine Geldstrafe von 7200 Euro (180 Tagessätze zu je 40 Euro) verhängt und seine Fahrerlaubnis entzogen werden. Er hat die Möglichkeit, dagegen innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen.

Tut er das, kommt es zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht in Daun. Legt er keinen Einspruch ein, kommt der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich.

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