Schienenbusunfall heute vor Gericht

Sechs Zeugen, ein Sachverständiger und sonst keine weiteren Termine an diesem Verhandlungstag: Heute wird der Schienenbusunfall in Hohenfels-Essingen vom Juni 2009, bei dem 35 Menschen verletzt wurden, vor dem Amtsgericht Daun verhandelt.

 Nach dem Unglück ist intensiv nach den Ursachen gesucht worden. Stand der Dinge: Der LKW-Fahrer, der den Zusammenstoß mit dem Zug verschuldet hat, soll zu schnell gefahren sein. TV-Foto: Archiv/Fritz-Peter Linden

Nach dem Unglück ist intensiv nach den Ursachen gesucht worden. Stand der Dinge: Der LKW-Fahrer, der den Zusammenstoß mit dem Zug verschuldet hat, soll zu schnell gefahren sein. TV-Foto: Archiv/Fritz-Peter Linden

Daun/Hohenfels-Essingen. Der Unfall zwischen einem vollbesetzten Schienenbus und einem unbeladenen LKW in Hohenfels-Essingen im Juni 2009, bei dem 35 Menschen verletzt wurden, ist Gegenstand einer der größeren Prozesse vor dem Amtsgericht Daun in diesem Jahr - vielleicht sogar des größten. Dabei wird die Sache nur aus einem Grund vor Gericht verhandelt: Der LKW-Fahrer, der in den Unfall verwickelt war, hat Einspruch gegen den gegen ihn erlassenen Strafbefehl eingelegt.

Die Staatsanwaltschaft Trier hatte wegen des Verdachts der Gefährdung im Straßenverkehr sowie der fahrlässigen Körperverletzung den Erlass eines Strafbefehls beim Amtsgericht in Daun beantragt. Er sieht vor, dass der Angeschuldigte eine Geldstrafe von 7200 Euro (180 Tagessätze zu 40 Euro) zu zahlen hat und ihm die Fahrerlaubnis entzogen wird.

Nach aktuellem Stand der Ermittlungen befuhr der LKW-Fahrer mit einem unbeladenen Lastwagen die K 35 aus Hohenfels in Richtung Hinterweiler. An einem unbeschrankten Bahnübergang kam es dann zu einem Zusammenstoß zwischen dem LKW und dem Schienenbus - trotz Notbremsung des Schienenfahrzeugs. Der Schienenbus entgleiste, 35 Insassen wurden verletzt, zudem entstand ein Sachschaden von rund 350 000 Euro.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft in Trier, die sich auf ein Gutachten stützt, war der LKW-Fahrer mit Tempo 50 unterwegs. Erlaubt ist in diesem Bereich aber nur Tempo 20. Zudem, so ein weiterer Vorwurf, habe der LKW-Fahrer die Vorfahrt des Zuges missachtet.

Für die Verhandlung hat Richter Hans Schrot zunächst nur einen Tag angesetzt, der ist aber komplett für diesen Fall geblockt. Neben dem Gutachter, auf dessen Expertise sich die Anklage der Staatsanwaltschaft stützt, sind sechs Zeugen geladen. Dabei handelt es sich um Zuginsassen, den Fahrer des vorausfahrenden LKW, den Lokführer, den Schaffner und einen Polizeibeamten, der den Unfall aufgenommen hat.

Vulkaneifelbahn verzichtet auf Nebenklage



Nicht gehört wird Jörg Petry, Geschäftsführer der Vulkaneifelbahn, die die Schienenbusse betreibt. Er sagte auf TV-Anfrage: "Wieso auch? Der Unfallhergang und die Schuldfrage sind eindeutig durch das Gutachten geklärt. Wir haben uns nichts zuschulden kommen lassen. Und deswegen gibt es ja auch keine Anklage gegen den Lokführer." Darüber hinaus habe die Vulkaneifelbahn darauf verzichtet, als Nebenkläger aufzutreten. "Unser Schaden lag bei rund 170 000 bis 180 000 Euro, der zum Großteil auch bereits von der Versicherung übernommen wurde. Das Problem ist aber die Ersatzbeschaffung, denn solche Motorwagen gibt es eben nicht so oft." Der Fahrplan musste wegen des Unfalls aber bislang noch nicht eingeschränkt werden. Extra Zuletzt kam es Anfang Juli dieses Jahres zu einem Unfall auf der Eifelquerbahnstrecke zwischen Gerolstein und Kaisers esch: In der Nähe von Laubach stießen ein Schienenbus und ein Auto auf einem unbeschrankten Bahnübergang zusammen. Verletzt wurde dabei aber niemand. Jörg Petry, Geschäftsführer der Vulkaneifelbahn, sagte: "Bei rund 50 Bahnübergängen auf der Eifelquerbahnstrecke, von denen die meisten derzeit noch unbeschrankt sind, sind Kollisionen nicht auszuschließen." Daher sei es auch "gut und wichtig", dass die Infrastruktur auf der Strecke ab 2014 nach und nach verbessert werde, sagte Petry. (mh)

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